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Verantwortungsbereich des Verkehrsleiters sehr umfangreich
Der Laut EU-Verordnung 1071/2009 ist der Verkehrsleiter für sämtliche fahrzeugbezogenen Dienstleistungen im Unternehmen verantwortlich – von der Fahrzeugwartung und -instandhaltung, über die Beförderungsverträge und -dokumente bis hin zur Rechnungsführung, Ladungszuweisungen und Sicherheitsprüfungen.
Die sicherheitsrelevanten Aspekte sind besonders kritisch, zumal der Verkehrsleiter für sämtliche Verstöße in vollem Umfang verantwortlich ist – dies betrifft besonders die Verstöße des Fahrpersonals, das ihm untersteht.
Eigenen Betrieb nach Schwachstellen durchleuchten
„Das gesamte System des Verkehrsbetriebes wird risikoanfälliger, wenn die Rechtkonformität mit der Einführung des ,Verkehrsleiters’ nicht lückenlos und dauerhaft gewährleistet ist“, gibt Florian Janz, Geschäftsführer der Logistik Akademie zu bedenken. „Hier lohnt es sich, den eigenen Betrieb nach Schwachstellen zu durchleuchten, um keine Risiken einzugehen“, empfiehlt Janz, der als geschäftsführender Gesellschafter der Janz Logistics GmbH & Co. KG von der neuen Verordnung selbst betroffen ist.
Mögliche Schwachstellen decken systematische Analysen wie der Fuhrparkcheck der Logistik Akademie auf. Dieser wird vor Ort im Verkehrsunternehmen von branchenerfahrenen Beratern durchgeführt – Berater, zu denen Juristen sowie ehemalige Verkehrspolizisten und Fuhrparkleiter gehören.
Dabei geben die externen Berater der Logistik Akademie dem Verkehrsunternehmer konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand, damit in Bezug auf die Halterhaftung Rechtssicherheit hergestellt werden kann.
Software ermöglicht langfristiges Fuhrpark-Monitoring
Auf Wunsch bietet die Dornstadter Logistik Akademie Janz auf Basis der Controlling-Software „Fu-Mo“ auch ein langfristiges Fuhrpark-Monitoring. Das Software-Tool überwacht die wichtigsten Fristen nach einem Ampel-System permanent und gewährleistet damit ein hohes Maß an Transparenz.
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