Gut bezahlte Schädlinge Wirtschaftsbetrüger finden sich oft in eigener Belegschaft

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Bei Wirtschaftsbetrug oder Veruntreuung stehen die Gauner häufig auf der Gehaltsliste des betroffenen Unternehmens, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert.

Da geht es über dunkle Kanäle hin, das sauer verdiente Geld! In Sachen Wirtschaftsbetrug und Veruntreuung gibt es jetzt aber neue Erkenntnisse. Demnach richten unbekannte Täter deutlich weniger finanziellen Schaden an als manch eigener Mitarbeiter ...(Bild:  K. Schlenzer)
Da geht es über dunkle Kanäle hin, das sauer verdiente Geld! In Sachen Wirtschaftsbetrug und Veruntreuung gibt es jetzt aber neue Erkenntnisse. Demnach richten unbekannte Täter deutlich weniger finanziellen Schaden an als manch eigener Mitarbeiter ...
(Bild: K. Schlenzer)

Der GDV hat für die Untersuchung eigenen Angaben zufolge insgesamt 4.400 Schadensfälle aus der Vertrauensschadensversicherung ausgewertet. Dabei kam heraus, dass nur rund jeder zweite Schadensfall mit kriminellem Hintergrund auf externe Täter zurückzuführen ist, wenn es um Betrug oder Veruntreuung geht. Alle übrigen Gaunereien würden innerhalb des jeweiligen Unternehmens begangen. Dabei sind die Schäden, die kriminelle Angestellte anrichten, deutlich höher als bei externen Taten, wie die Analysten betonen. Im Schnitt erleichterten kriminelle Mitarbeiter ihre Arbeitgeber um rund 125.000 Euro, bevor sie ertappt würden. Externe Kriminelle kämen im Schnitt „nur“ auf 80.000 Euro. Das liege unter anderem daran, dass die eigenen Beschäftigten einen Vertrauensvorschuss genießen würden und ihnen natürlich auch die Sicherheitslücken des Unternehmens bekannt seien.

Externe Täter nutzen immer öfter falsche Identitäten

Bei externen Angriffen auf die Unternehmen nutzten die Täter aber inzwischen sehr geschickt die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz (KI). Damit täuschten sie etwa falsche Identitäten vor. Manche gehen sogar so weit, wie der GDV erfahren hat, dass sie damit in einer Videokonferenz als Vorstand oder Geschäftsführer auftreten. Beschäftigte würden den Betrug dann oft nicht erkennen und auf Veranlassung des vermeintlichen Chefs hohe Summen auf fremde Konten überweisen.

(ID:50152295)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung