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Die bessere Lösung: Den Kündigungsanlass aktiv gestalten
Besser beraten sind Arbeitgeber, welche durch aktive Gestaltungsentscheidungen selbst Rechtfertigungen für betriebsbedingte Kündigungen schaffen.
Bei sorgfältig geplanten und durchdachten Umstrukturierungen stellt der Nachfragerückgang lediglich den äußeren Anlass für die Unternehmerentscheidungen dar, welche zum Wegfall der Arbeitsplätze führen. Der Arbeitgeber muss dann meist nur noch nachweisen, dass die eigene Unternehmerentscheidung zum Wegfall des Arbeitskräftebedarfs geführt hat, was mit deutlich weniger Unwägbarkeiten verbunden ist. Die Unternehmerentscheidung selbst wird von Arbeitsgerichten nur auf ihre Willkür hin untersucht.
RA Kai Golücke ist Arbeitsrechtsexperte in der internationalen Sozietät Lovells LLP in Hamburg.
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