Rechtsstreit Camion Pro erreicht erste Rückzahlung von Lkw-Maut

Von Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein 2 min Lesedauer

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Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat nach intensiven rechtlichen Auseinandersetzungen um die Berechnung der Lkw-Maut in Deutschland jetzt erstmals eine Zahlung im höheren sechsstelligen Eurobereich an Camion Pro geleistet. Der Verband leitet das Geld an seine betroffenen Mitglieder weiter.

On-Board Unit für die Mauterhebung: Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat jetzt erstmals eine Zahlung an den Verband Camion Pro geleistet.(Bild:  Camion Pro)
On-Board Unit für die Mauterhebung: Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat jetzt erstmals eine Zahlung an den Verband Camion Pro geleistet.
(Bild: Camion Pro)

Etappensieg im Mautstreit für Camion Pro: Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat im Rechtsstreit mit der Lobbyvereinigung jetzt eine erste Zahlung geleistet. Der Europäische Gerichtshof hatte im Vorfeld entschieden, dass Deutschland bei der Berechnung der Lkw-Maut unzulässigerweise auch Kosten der Verkehrspolizei einbezogen habe. Nach europäischem Recht dürfen jedoch nur Infrastrukturkosten berücksichtigt werden. Das Urteil hatte weitreichende Folgen: Es stellte die Mautpraxis der Bundesrepublik in weiten Teilen infrage und eröffnete zahlreichen Unternehmen Rückerstattungsansprüche. Bereits 2014 hatte Camion Pro auf die mögliche Rechtswidrigkeit der Mautberechnung hingewiesen und seinen Mitgliedern die Zahlung unter Vorbehalt empfohlen und dann 2023 entsprechende Rückerstattungsforderungen beim BALM eingereicht.

Auf halbem Weg ...

Die Auseinandersetzung ist damit aber noch nicht beendet. Ein weiterer Teil des Verfahrens befindet sich derzeit in gerichtlicher Prüfung. Dabei geht es um eine zusätzliche Rückforderung, deren Volumen ebenfalls im höheren sechsstelligen Bereich liegt. Wie von Camion Pro zu erfahren war, wird ein Urteil in dieser Sache für Ende 2025 erwartet.

Wie auch immer der zweite Teil des Verfahrens ausgeht: Camion Pro sieht sich durch diesen ersten Teilerfolg bestätigt. Der Verband hatte das Verfahren für seine Mitglieder eingereicht und geführt – inklusive juristischer Prüfung, Koordination mit den Behörden und Abwicklung der Zahlungsflüsse. Für Mitglieder bedeutete dies: keine eigene Rechtsverfolgung, keine zusätzliche Belastung – stattdessen rechtssichere Unterstützung durch eine erfahrene Interessenvertretung.

Einstweilige Verfügung gescheitert

Camion Pro hatte das Erstattungsverfahren außerdem als übermäßig bürokratisch kritisiert und Toll Collect vorgeworfen, überhöhte Verwaltungsgebühren zu erheben und im Februar 2024 beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Mautabrechner beantragt. Das Landgericht lehnte den Antrag allerdings ab, mit der Begründung, dass „keine ausreichende wettbewerbsrechtliche Relevanz für einen missbrauchsrechtlichen Unterlassungsanspruch vorliege“. Zudem fehle es an der notwendigen Eilbedürftigkeit für einstweiligen Rechtsschutz.

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