Arbeitsschutz BPEX begrüßt Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes

Von Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein 1 min Lesedauer

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Der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) begrüßt die vom Deutschen Bundestag vergangene Woche beschlossene Entfristung des 2019 eingeführten Paketboten-Schutz-Gesetzes. Damit werden Auftraggeber in der Paketbranche stärker in die Verantwortung für ihre Nachunternehmen genommen.

Trägt zu fairen, rechtskonformen Arbeitsbedingungen in der KEP-Branche bei: die kürzlich vom Bundestag beschlossene Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes.(Bild: ©  bluraz - stock.adobe.com)
Trägt zu fairen, rechtskonformen Arbeitsbedingungen in der KEP-Branche bei: die kürzlich vom Bundestag beschlossene Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes.
(Bild: © bluraz - stock.adobe.com)

Wie der BPEX mitteilt, hätten sich das jetzt entfristete Paketboten-Schutz-Gesetz und das von der Branche entwickelte Prüfverfahren „Präqualifizierung KEP “ (PQ KEP) in der Praxis bewährt und dazu beigetragen, faire und rechtskonforme Arbeitsbedingungen in der Paketbranche zu sichern. Wie der BPEX-Vorsitzende Marten Bosselmann erklärt, sei die Entfristung ein wichtiges Signal, das Gesetz wirke und stärke die rechtschaffenen Unternehmen der Branche. Mit dem Prüfsiegel PQ KEP verfüge man über ein etabliertes Verfahren, das soziale Verantwortung und rechtssichere Prozesse in der gesamten Liefrekette sicherstelle.

Das Prüfsiegel sorgt für gute Arbeit!

Marten Bosselmann, Vorsitzender des BPEX

Der BPEX und seine Mitglieder haben 2019 das PQ-KEP-Prüfverfahren entwickelt, seitdem wird es von der unabhängigen und einzigen akkreditierten Präqualifizierungsstelle Zertifizierung Bau GmbH durchgeführt. Schon die Evaluierung der Bundesregierung Ende 2023 hatte bestätigt, dass dieses Prüfverfahren das wirksamste Instrument ist, um die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten bei Nachunternehmen zu gewährleisten.

Verfahrensverbesserung angemahnt

Dennoch bestehe nach Ansicht des Bundesverbands die Notwendigkeit, die Verfahren in der Verwaltung weiter zu verbessern. Lobbychef Bosselmann: „Wir brauchen endlich durchgängig digitale Prozesse, insbesondere bei der Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch die Krankenkassen. Das Verfahren darf nicht in der PDF-Verwaltung stecken bleiben, sondern muss vollautomatisch laufen.“

Mit Blick auf das 2024 in Kraft getretene Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) fordert der BPEX eine enge Abstimmung zwischen den dortigen Regelungen und dem Paketboten-Schutz-Gesetz. Eine noch ausstehende Verordnung zum PostModG soll zusätzliche Pflichten für Auftraggeber festlegen.

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