Anbieter zum Thema
In 10 min zur Abfertigung
Schüchen suchte nach einer einfachen und kostengünstigen Lösung zum Abrufen der Lkw von beliebigen Standorten. Es musste gewährleistet sein, dass sich der Fahrer innerhalb von 10 min nach Abruf in der Abfertigung einfindet. Im Jahr 2008 wurde das Lkw-Abruf-System von GLTS Cotech eingeführt und nach einjähriger Testphase ging es in den Echtzeitbetrieb. Klaus Terbrack, Niederlassungsleiter Schüchen Großmehring, bestätigt, dass sich sein Unternehmen jederzeit wieder für das Lkw-Abruf-System entscheiden würde. Zurzeit werde die Anwendung des Systems an weiteren Standorten geprüft.
Der Ablauf für die Entladung wurde den neuen Anforderungen angepasst und der Prozess vereinfacht. Alle autorisierten Mitarbeiter von Schüchen haben gleichzeitig Zugriff zum internetbasierten Lkw-Abruf-System und somit alle Fahrzeuge und Zeitfenster im Blick. Bei Ankunft melden sich die Fahrer am Abfertigungsschalter an. Ihnen wird ein Smartphone mit festgelegter Abrufnummer ausgehändigt.
Bisher mussten die Fahrer im Fahrzeug warten, bis sie herangewinkt wurden. Der Einsatz der Smartphones bindet sie nicht mehr fest an ihr Fahrzeug und sie können sich im Rahmen der 10-Minuten-Regelung frei bewegen. Für einzelne Touren besteht die Möglichkeit, dass die Fahrer ihre gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten vor den Toren einlegen und dennoch jederzeit abrufbereit sind. Aufgrund des neuen Systems können sie ihre Standzeiten viel besser nutzen.
Klick auf die Abufnummer benachrichtigt Fahrer
Erreicht ein Fahrer sein Zeitfenster, wird er mit einem einzigen Klick in der Internetplattform auf die Abrufnummer benachrichtigt. Auf dem Smartphone wird optisch und akustisch Alarm ausgelöst und ein Text angezeigt. Dieses Signal kann nur durch Bestätigung des Fahrers beendet werden.
Er hat nun die festgelegten 10 min Zeit, um sich an der Abfertigung zu melden. Dort wird das Smartphone wieder zurückgenommen und die Fahrer bekommen ein Entladetor zugewiesen. Zum Teil ist durch den geringeren Aufwand eine Entladung noch vor dem zugesicherten Zeitfenster möglich.
(ID:335459)