Mindestlohnkommission Logistikverbände auf den Barrikaden

Von Louise Steinebach 3 min Lesedauer

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Diverse Logistikverbände haben sich zusammengeschlossen und gemeinsam einen offenen Brief an die Bundesregierung und politische Entscheidungsträger verfasst. Darin fordern sie die Wahrung der Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission und mehr Rücksichtnahme auf Konsequenzen für Arbeitgeber.

Der Mindestlohn könnte noch in diesem Jahr auf 15,00 Euro steigen.(Bild: ©  Stockfotos-MG - stock.adobe.com)
Der Mindestlohn könnte noch in diesem Jahr auf 15,00 Euro steigen.
(Bild: © Stockfotos-MG - stock.adobe.com)

Die mögliche Erhöhung des Mindestlohns hat die Logistikverbände alarmiert. Mit einem offenen Brief an die Bundesregierung fordern sie, die Grundprinzipien der Tarifautonomie und der Sozialpartnerschaft zu schützen. Absender des Briefs sind die Verbände Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX), BWVL Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader und der Bundesverband Spedition und Logistik (DSVL).

Hintergrund des Briefs sind Äußerungen der aktuellen Bundesregierung über eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro. Die unterzeichnenden Verbände sehen darin die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kommission und kritisieren die Bundesregierung für ihre Äußerungen. Staatliche Interventionen schwächten die Sozialpartnerschaften und die Tarifautonomie, heißt es seitens der Kritiker.

Die Forderungen

Die Verbände stellen Forderungen an die Bundesregierung, die insbesondere die derzeitige wirtschaftliche Lage adressieren:

  • 1. Wahrung der Unabhängigkeit: Um das Vertrauen in die Sozialpartnerschaften zu stärken, fordern die Verbände die eigenständige Entscheidungsfähigkeit der Kommission sicherzustellen, ohne externe politische Eingriffe.
  • 2. Absenkung staatlicher Abgaben: Eine Senkung von Steuern und Sozialabgaben soll die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit fördern und dabei Lohnerhöhungen für Arbeitnehmer ermöglicht werden.
  • 3. Anpassung des Mindestlohnanstiegs an den Produktivitätsfortschritt: Laut Verbänden könne der Mindestlohn nur dann nachhaltig erhöht werden, wenn er sich an der Produktivitätssteigerung der Wirtschaft orientiert, um eine Überlastung der Unternehmen zu vermeiden.
  • 4. Verbesserung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen: Investitionen in Infrastruktur und eine Entbürokratisierung des Arbeitsrechts sollen die Voraussetzungen für nachhaltige Lohnerhöhungen und eine stabile Wirtschaft schaffen.

Die Verbände betonen in ihrem Brief auch, dass sie das deutsche Modell des Mindestlohns unterstützen. Der Mindestlohn sei jedoch in den vergangen Jahren stärker gestiegen, als die allgemeine Tariflohnentwicklung. So sind die Bruttolöhne zwischen 2017 und 2025 um 11 Prozent gestiegen, das verfügbare Einkommen jedoch nur um 2,3 Prozent. Der Fokus des Gesetzgebers müsse demnach auf einer Absenkung der steigenden Sozialabgaben liegen, heißt es seitens der Verbände.

Kaufkraft stärken

Hintergrund des offenen Briefs der Verbände ist, dass CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag fordern, dass der Mindestlohn die Kaufkraft stärken soll. Laut den Verbänden führe ein Anstieg des Mindestlohns um 17 Prozent auf 15 Euro lediglich zu einer Netto-Lohnerhöhung um 9 Prozent. Denn einem höheren Mindestlohn stünden unverändert hohe Belastungen mit Steuern und Sozialabgaben entgegen. Wenn Beschäftigte durch den Lohnanstieg ihren Anspruch auf Transferleistungen wie Wohngeld verlierten, würde der Zuwachs des real verfügbaren Haushaltseinkommen sogar noch geringer ausfallen.

Die Sorge der am offenen Brief beteiligten Verbände bezieht sich auch auf den wachsenden Druck auf Mitarbeiter mit Qualifizierung und größerer betrieblicher Verantwortung. So könne das Steigen des Mindestlohns zu einem Kaskadeneffekt führen. Denn steigende Löhne in weiteren Lohngruppen müssten betriebswirtschaftlich am Markt in Form von höheren Preisen auf die Verbraucher weitergegeben werden und führe zu einem weiteren Inflationsimpuls.

Europäische Zielsetzung

Im europäischen Vergleich befindet sich Deutschland beim Mindestlohn gemessen am mittleren Lohn laut Berechnungen der Hans-Böckler-Stiftung auf Platz 8. Es bestünde jedoch Anpassungsbedarf, um den Zielwert der europäischen Mindestlohnrichtlinie zu erreichen. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro und bringt Deutschland damit den viertgrößten Mindestlohn innerhalb der EU ein. Anders als in der Vergangenheit plant die Mindestlohnkommission, den deutschen Mindestlohn in den kommenden Jahren stärker an den Medianlohn anzupassen. Laut der Hans-Böckler-Stiftung ist hierfür ein Mindestlohn von rund 15 Euro erforderlich, um die Zielmarke von 60 Prozent des Medianlohns Vollzeitbeschäftigter zu erreichen.

Mit einer Entscheidung der Mindestlohnkommission wird Ende Juni gerechnet. Da sich die Kommission schon im Januar auf eine neue Geschäftsordnung geeinigt hat, nach der sich der Mindestlohn an 60 Prozent des Medianlohns orientieren soll, gilt eine Anpassung auf einen Mindestlohn von 15 Euro als wahrscheinlich.

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