Rechtsstreit Mit einem Palettenvertrag teure Claims verhindern
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Viele Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik haben bereits die Erfahrung gemacht, dass mit ihrem Transportunternehmer darüber Streit bestand, wer, wem, wie viele Paletten schuldete. Der folgende Rechtsstreit berichtet über einen derartigen Claim.
Der Fall: Ein Hersteller für Heimtiernahrung verkauft seine Produkte nicht nur an den deutschen Großhandel, sondern auch an Kunden, die ihren Sitz in den angrenzenden Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) haben. Der Hersteller verfügt über mehrere Warenverteilzentren. Die Transportlogistik stellt der Hersteller über Logistikunternehmer sicher, die die Landtransporte übernehmen.
Das Logistikunternehmen wurde im Januar 2018 von der „F GmbH“ beauftragt, beim Hersteller Güter abzuholen, um sie zum Empfänger zu transportieren. Der Mitarbeiter des Logistikunternehmens hatte gegenüber einem Mitarbeiter des Herstellers angegeben, dass er grundsätzlich Europaletten einer genau definierten „Qualitätsstufe“ tausche. Es sei jedoch noch zwischen dem Hersteller und dem Auftraggeber des Logistikunternehmens, der „F GmbH“, zu klären, ob es einen Palettentauschvertrag gebe.
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