Kontraktlogistik Risiken für den Kontraktlogistiker
Jedes Geschäftsfeld bietet aus Sicht des Spediteurs nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Dies gilt besonders für die Kontraktlogistik. Dieser Beitrag will potenzielle Risiken aufzeigen, denen der Kontraktlogistiker ausgesetzt sein kann.
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Immer wieder ist aus der Praxis zu erfahren, dass der Kontraktlogistiker mit dem Kontraktlogistikgeschäft betriebswirtschaftlich unzufrieden ist. Unzufriedenheit mit übernommenen Logistikleistungen hat ihre Ursachen. Eine Ursache liegt häufig darin, dass bereits bei der Vertragsanbahnung von den Beteiligten handwerkliche Fehler gemacht worden sind, die sich häufig später rächen. Dies gilt zum Beispiel für die Segmente Versicherung, Haftung und Geschäftsfeldkalkulation – um nur drei Bereiche zu nennen — des Kontraktlogistikgeschäftes.
Immer wieder läuft der Spediteur Gefahr, dass er pünktlich die falsche Kalkulation beim ausschreibenden Industrie- oder Handelsunternehmen abgibt. Dies liegt bei den meisten Ausschreibungen nicht etwa daran, dass man sich verrechnet hat, sondern vielmehr auf der Grundlage eines nicht repräsentativen Datenmaterials kalkuliert hat. Deshalb ist dem Kalkulator dringend zu empfehlen, großes Augenmerk auf das Zahlen- und Datenmaterial zu legen. Denn falsche Zahlen und Daten können stets nur zu falschen Kalkulationsergebnissen führen, die den Spediteur teuer zu stehen kommen könnten. Das größte betriebswirtschaftliche Dilemma besteht dann für den Spediteur darin, dass er möglicherweise nicht die geplante Rentabilität mit dem neu gewonnenen Geschäft erzielt. Wenn es noch schlimmer kommt, schreibt er vielleicht sogar rote Zahlen, das heißt, er muss noch Geld aus profitablen Geschäften in ein defizitäres Kontraktlogistikgeschäft stecken.
Wie groß das Fehlkalkulationsrisiko ist, stellt auch eine empirische Studie unter Beweis. Denn gemäß dem aktuellen Logistikbarometer der SCI Verkehr GmbH beklagen immerhin 83% der befragten Unternehmen bei Ausschreibungen fehlerhaftes Zahlen- und Datenmaterial. Weitere Risiken sehen die befragten Manager auch in unvorhergesehenen Leistungserweiterungen (51%), zu hohem Akquisitionsaufwand (37%) sowie unvorhergesehenen Kosten-steigerungen (34%).
Zusatzleistungen können schnell teuer werden
Leistungserweiterungen können beispielsweise zu finanziellen Problemen beim kleinen und mittelständischen Spediteur führen. Dies gilt zumindest dann, wenn mit zusätzlich zu erbringenden Leistungen weitere Investitionen zu tätigen sind, da beispielsweise weiteres Personal oder eine zusätzliche Lagerhalle notwendig werden; besonders wenn die Bank im Zuge von Basel II nicht mehr bereit ist, notwendige Investitionsmittel vorzufinanzieren. Diese Kreditverweigerung könnte dann möglicherweise dazu führen, dass sich der Kunde langfristig einen anderen Partner sucht, wenn notwendige Leistungserweiterungen vom Partner nicht oder zumindest nicht zum Wunschtermin realisiert werden können.
Die Studie bestätigt, dass unvorhergesehene Kostensteigerungen ein echtes Problem sind. Die Ursachen dafür können vielfältig sein. Neben einer Fehlkalkulation (hausgemacht oder aufgrund falscher/unvollständiger beziehungsweise nicht repräsentativer Daten des Kunden) können auch unerwartete Marktentwicklungen eine Ursache dafür sein, die in der Tat nicht oder zumindest nicht in einem bestimmten Umfang vorausgesehen werden konnten. Dies gilt beispielsweise für die Erhöhung von Straßenbenutzungsgebühren (Maut), der Mineralölsteuer oder den Wegfall von Steuerbegünstigungen (zum Beispiel beim Biodiesel).
Diese Ursachen könnten einem Spediteur, der beispielsweise einen großen Werksverkehrsfuhrpark in einer Größenordnung von 100 Fahrzeugen eines produzierenden Unternehmens übernommen hat, finanzielle Schwierigkeiten bereiten. Praktikertipp: Beim Vertragsabschluß dafür Sorge tragen, dass eine Preisanpassungsklausel aufgenommen wird. Denn mit einer solchen Regelung könnten bereits bei Zeichnung des Vertrages nicht oder nur kaum kalkulierbare Kostensteigerungen berücksichtigt werden. Die Risiken sind dabei auf beide Partner und nicht einseitig zu verteilen. Auf beide Akteure deshalb, weil zwingend vorzunehmende Preisanhebungen dann wieder rückgängig gemacht werden müssen, wenn der als Maßinstrument herangezogene Index wieder sinkt. Somit hätte man für beide Seiten eine akzeptable Vertragslösung gefunden.
Ein weiteres Risiko besteht für den Spediteur hinsichtlich einer möglichen unbegrenzten Haftung. Dies gilt besonders dann, wenn er neben Verkehrsverträgen so genannte Mehrwertdienstleistungen ausführt. Beispiele sind Endmontageleistungen, Regelpflege oder die Preisauszeichnung. Ganz besonders kritisch könnte es für den Spediteur werden, wenn er nach dem Produkthaftpflichtgesetz für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Dabei ist die Haftung nach diesem Gesetz verschuldensunabhängig ausgestaltet. Nach § 1 ProdHaftG haftet das verantwortliche Unternehmen unbegrenzt bei Sachschäden. Die Selbstbeteiligung des Geschädigten beträgt nach § 11 ProdHaftG 500 Euro pro Schadensfall. Dagegen sind es bei Personenschäden gemäß § 10 ProdHaftG maximal 85 Mio. Euro, die als Schadenersatz zu leisten sind.
Mangelnde Deckung kann existenzbedrohend sein
Diese Haftungssummen zeigen, dass bereits ein einziger Schadensfall die wirtschaftliche Existenz des Speditionsbetriebes massiv bedrohen könnte. Dies gilt einmal mehr insbesondere dann, wenn der Kontraktlogistiker keine oder keine ausreichende Deckung vorhält. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass der Spediteur auch als Importeur für fehlerhafte Produkte haften kann. Praxistipp: Bevor der Kontraktlogistikvertrag gezeichnet wird, ist in jedem Fall der Verkehrshaftungsversicherer des Spediteurs mit ins Boot zu nehmen.
Besonders dann, wenn festzustellen ist, dass in der bestehenden Police – was der Regelfall ist — keine Deckung für derartige Kontraktlogistikgeschäfte besteht. Bereits durch kleinste Fehler etwa in der Preisauszeichnung — beispielsweise werden die Produkte statt mit 2,99 Euro nur mit 1,99 Euro etikettiert, transportiert und zum größten Teil bereits verkauft, bevor der Fehler bemerkt wird — können bei einer entsprechenden Stückzahl enorme Schadensersatzforderungen verursacht werden.
Darüber hinaus ist dem Spediteur zu empfehlen, sollte er nach dem Produkthaftungsgesetz haften, dass der Auftraggeber den Spediteur aufgrund von Ansprüchen nach diesem Gesetz als Mitversicherten (mitversichertes Unternehmen) aufnimmt. Dies bietet nicht nur die benötigte Versicherungsdeckung im Schadensfall, sondern führt auch dazu, dass der Spediteur das Risiko zu seinen Lasten nicht erst – je nach Risikolage – für dann gegebenenfalls sehr viel Prämie auf eigene Rechnung versichern muss.
Des Öfteren muss der Kontraktlogistiker hinnehmen, dass der Kunde aus Industrie oder Handel früher als erwartet, jedoch vertragskonform die geschäftliche Ehe kündigt. Eine solche Situation kann für den Spediteur besonders dann betriebswirtschaftlich extrem unbefriedigend sein, wenn nur Teile der Abschreibungen bisher über die bereits abgerechneten Leistungen verdient werden konnten.
Praxistipp
Praxistipp: Im Kontraktlogistikvertrag festschreiben, „dass, sollte der Kunde den Vertrag zu einem Zeitpunkt kündigen, zu dem der Spediteur noch nicht in Gänze die Abschreibungen verdient haben sollte, er gegenüber dem Kunden einen Rechtsanspruch auf Ersatz nicht verdienter Abschreibungen abzüglich ersparter Kosten hat.“ Mit einer solchen Regelung ist das betriebswirtschaftliche Risiko erheblich reduziert, wenn die Dauer der Zusammenarbeit mit der Dauer der Abschreibungen außerplanmäßig zu Lasten des Spediteurs auseinanderklafft.
Zusammenfassung: Der Beitrag hat gezeigt, dass es eine Reihe von Risiken gibt, die der Spediteur in ihren potenziellen Folgen nicht unterschätzen darf. Deshalb ist es manchmal sogar besser, wenn er das Kontraktlogistikgeschäft dem Wettbewerb überlässt. Aber: Es ist sicherlich auch keine Überraschung, dass gemäß einer empirischen Studie aus diesem Jahr 76% der Befragten die Kontraktlogistik als einen „wachsenden Markt“ begreifen. Dies liegt daran, dass mit der Kontraktlogistik im Vergleich zu herkömmlichen Speditionsgeschäften in vielen Fällen eine attraktive Rentabilität erzielt werden kann.
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