Fuhrpark Verkehrsleiter-Pflicht erhöht Sanktionsdruck auf Transporteure
Vom 4. Dezember 2011 an muss jedes Verkehrsunternehmen einen sogenannten „Verkehrsleiter“ bestimmen. Basis ist die EU-Verordnung 1071/2009, die bis zu diesem Stichtag unmittelbar in Kraft tritt und den Berufszugang für Kraftverkehrsunternehmer neu regelt. Dies teilt die Logistik Akademie Janz aus Dornstadt mit.
Anbieter zum Thema
Dabei kann der Verkehrsunternehmer einen IHK-geprüften Verkehrsleiter einstellen, diese Position selbst einnehmen oder seinen Betrieb von einem qualifizierten externen Verkehrsmanager betreuen lassen. „Die neue Verordnung hat zur Folge, dass der Sanktionsdruck auf Transportunternehmen im Zusammenhang mit Verstößen erheblich zunimmt“, sagt Diana Jalen, kaufmännische Leiterin der Logistik Akademie Janz.
Denn der Verkehrsleiter muss laut EU-Verordnung außer der fachlichen Eignung seine Zuverlässigkeit unter Beweis stellen, um seine Tätigkeit ausüben zu dürfen. „Und diese Zuverlässigkeit ist nur dann gegeben, wenn gegen ihn kein Urteil ergangen ist oder wenn keinerlei Sanktionen wegen schwerwiegenden Verstößen beziehungsweise wiederholten geringfügigen Verstößen vorliegen“, ergänzt Jalen.
Konsequenzen können drastisch sein
Wenn ein Transportunternehmen unter der Verantwortung des Verkehrsleiters gegen geltendes Recht verstößt, wird dieser nicht mehr als zuverlässig angesehen und kann in der gesamten EU zwei Jahre lang keine Kraftverkehrstätigkeiten mehr leiten. Aus diesem Grund sollten Verkehrsunternehmer im Vorfeld der Gesetzesnovelle verstärkt auf die lückenlose Rechtskonformität ihres Betriebes achten.
Logistik Akademie unterstützt Transporteure mit Fuhrparkcheck
Die Logistik Akademie Janz bietet Transportunternehmen professionelle Unterstützung durch einen systematischen und umfassenden Fuhrparkcheck. Die externen Berater unterstützen gerade kleinere Unternehmen bei der Bestandsaufnahme und Optimierung der betrieblichen Prozesse.
(ID:374969)