Versandhandel Was bedeutet das neue Verpackungsgesetz konkret?
Zum Jahreswechsel 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Die Delivery-Plattform Seven Senders fasst zusammen, welche Auswirkungen sich für jedes Unternehmen, das Verpackungen in den Verkehr bringt, daraus ergeben.
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Das Unternehmen Seven Senders verbindet eigenen Worten zufolge eine breite Praxiskenntnis der europäischen Last-Mile-Paketzusteller mit technischer Expertise in Logistik und Produktmanagement. So will die Plattform es Händlern ermöglichen, ihre Pakete schnell, ökonomisch und mit einer lokalen Präsenz auszuliefern. Insbesondere Versandhändler und E-Commerce-Unternehmen sind Seven Senders zufolge gut beraten, sich rechtzeitig einen Überblick über die Neuerungen des Verpackungsgesetzes zu verschaffen, von denen sie betroffen sind.
Weniger Abfall, mehr Recycling
Übergeordnete Ziele des neuen Verpackungsgesetzes bestehen darin, das Abfallaufkommen zu verringern, die Recyclingquoten von Verpackungsmaterialien zu erhöhen und die Umweltbelastung zu reduzieren. Darüber hinaus nimmt es alle Verursacher von Verpackungsmüll in die Pflicht, für dessen Entsorgung aufzukommen.
Um dies in der Praxis zu erreichen, beinhaltet die Direktive zwei Grundpflichten, die jeder Inverkehrbringer von Verpackungen einhalten muss: eine Systembeteiligungspflicht und eine Registrierungspflicht. Wer also seit dem 1. Januar 2019 Pakete versendet, ist auch dazu verpflichtet, sich über das Duale Systeme durch ein Lizenzentgelt an der Rücknahme der Verpackungen zu beteiligen. Die Höhe der Zahlung wird anhand des Gesamtgewichts und der Materialart der Verpackungen bemessen und ist für das jeweils folgende Jahr an die zuständigen Stellen zu melden: das Duale System und die Zentrale Stelle Verpackungsregister.
Empfindliche Strafen drohen
Duale Systeme bilden die organisatorische Schnittstelle zwischen Versendern sowie öffentlichen und privaten Entsorgungsunternehmen. Ihr Zweck ist es, eine flächendeckende und für den Endverbraucher unentgeltliche Rücknahme und Verwertung des verursachten Verpackungsmülls sicherzustellen. Für sämtliche Verpackungen gilt die Regel: Wer sich nicht beteiligt, darf nichts in Umlauf bringen.
Hinzu kommt die Registrierungspflicht: Um das Lizenzentgelt zur Beteiligung am Dualen System erheben zu können, müssen sich alle Versender seit dem Jahreswechsel bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren lassen. Wer ohne Registrierung systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringt, muss mit Strafen bis zu einer Höhe von 200.000 Euro rechnen. Dabei spielt die Größe des jeweiligen Unternehmens keine Rolle.
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