Kurier-, Express-, Paketdienste
Wenn der Kep‘ler wertvolle Pharmapakete vertauscht

Von Eckhard Boecker 4 min Lesedauer

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Ein Paketdienstleister musste am Ende des Tages für das Vertauschen von zwei Paketen uneingeschränkt haften. Das zuständige Gericht lieferte dazu eine ausführliche Begründung ...

Gerade im Bereich der Pharmalogistik ist es stets günstiger, Schadensfällen vorzubeugen, als sie teuer zu regulieren. Sicherheitsmaßnahmen sind hier das A und O.(Bild:  Tamani Chithambo/peopleimages.com – stock.adobe.com)
Gerade im Bereich der Pharmalogistik ist es stets günstiger, Schadensfällen vorzubeugen, als sie teuer zu regulieren. Sicherheitsmaßnahmen sind hier das A und O.
(Bild: Tamani Chithambo/peopleimages.com – stock.adobe.com)

Ein Pharmariese beauftragte einen seiner langjährigen Paketdienstleister, zwei Pakete mit insgesamt vier Kilogramm Gewicht, in denen sich Arzneiprodukte befanden, zu den rechtmäßigen Empfängern zu befördern. Der Wert beider Pakete betrug insgesamt 178.169,81 Euro. Der Fahrer bestätigte den Empfang der Kolli auf dem Übernahmepapier. Ein Paket wurde zum Empfänger nach Leverkusen transportiert. Allerdings wurde das andere Paket, so die Reklamation des Kunden, nicht beim rechtmäßigen Empfänger angeliefert. Es stellte sich in weiterer Folge heraus, dass das zweite Paket dem rechtmäßigen Empfänger nicht zugestellt wurde. Vermutlich sei es am Umschlagplatz in Dortmund zu einer Verwechslung von Paketen gekommen, weil der Fahrer des Kep‘lers die Versandaufkleber vertauschte, so ein Mitarbeiter des Kep‘lers. Dies mit der Folge, dass das vermisste Paket in Ludwigshafen angeliefert worden sei.

Die Mitarbeiter des Kep‘lers bemühten sich, das fälschlicherweise in Ludwigshafen angelieferte Paket wieder abzuholen, jedoch letztlich erfolglos. (Anmerkungen des Verfassers: Der Grund für die erfolglose Abholung ist unbekannt.) Der Kunde hielt den Kep‘ler am 10. September 2018 schriftlich haftbar. Am 2. Mai 2019 erhielt der Kep‘ler Post vom Anwalt des Warentransportversicherers des geschädigten Kunden. Der Rechtsanwalt forderte den Kep‘ler auf, den Schaden in Höhe von 111.743,57 Euro auszugleichen. Die gesetzte Zahlungsfrist verstrich ohne Erfolg. Der Pharmakunde trat seine Ansprüche, die er gegenüber dem Kep‘ler erworben hatte, an seinen Transportversicherer ab. Der erhob Klage beim Landgericht (LG) Münster.