Europarecht Epal veröffentlicht erste Konformitätserklärung zur EU-Verpackungsverordnung PPWR

Von Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein 1 min Lesedauer

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Die EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packing Waste Regulation) wird, wie es aussieht, ab dem 12. August 2026 zur Anwendung kommen. Jetzt hat die European Pallet Association e. V. (Epal) ihre erste Version der Erklärung zur Konformität von Epal-Europaletten mit den PPWR-Bestimmungen veröffentlicht.

Epal-Konformitätserklärung: Die European Pallet Association hat am 25. Juli die erste PPWR-Konformitätserklärung veröffentlicht.(Bild:  Epal)
Epal-Konformitätserklärung: Die European Pallet Association hat am 25. Juli die erste PPWR-Konformitätserklärung veröffentlicht.
(Bild: Epal)

Am 25. Juli hat die European Pallet Association e. V. (Epal) der schon am 11. Februar in Kraft getretenen EU-Verpackungsverordnung entsprochen und weit vor der offiziellen Anwendung der PPWR ab dem 12. August 2026 mit einer sogenannten Konformitätserklärung bestätigt, dass Epal-Europaletten wiederverwendbare Verpackungen sind, die den Anforderungen der PPWR entsprechen. Weil noch nicht alle Ausführungsbestimmungen vorliegen oder ein längerer Übergangszeitraum notwendig ist, ist für viele Bestimmungen der PPWR, wie von der Epal zu erfahren ist, ein späterer Beginn der Anwendung geregelt. Aber: Viele Unternehmen, die Paletten einsetzen, bereiten sich schon jetzt auf die kommenden Neuregelungen vor und prüfen die PPWR-Konformität der von ihnen verwendeten Ladungsträger.

Die Hersteller von Epal-Europaletten erhalten in zunehmender Zahl Anfragen nach einer PPWR-Konformitätserklärung für Epal-Europaletten.

Dirk Hoferer, Präsident der Epal

Laut Epal-Präsident Dirk Hoferer wollten viele Unternehmen bei ihrem Paletteneinkauf sicher sein, dass sie mit der PPWR-Konformitätserklärung in der Zukunft die Wiederverwendungsziele erfüllen, die in der Verpackungsverordnung geregelt sind. „Diesem Wunsch unserer Kunden kommen wir gerne nach, denn Epal-Europaletten und der offen Epal-Palettenpool sind Musterbeispiele für wiederverwendbare Verpackungen und ein Wiederverwendungssystem im Sinne der PPWR“, so Hoferer.

Konformitätserklärung beim Hersteller oder der Epal abfragen

Laut Epal sind Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR „grundsätzlich vom Hersteller von Verpackungen selbst anzufertigen“. Da Epal-Europaletten aber gemäß dem international einheitlichen Standard der Epal hergestellt werden, kann Epal die PPWR-Konformitätserklärung formulieren und den lizenzierten Herstellern und Reparaturbetrieben zur Verfügung stellen. Unternehmen, die Epal-Paletten einsetzen, erhalten die PPWR-Konformitätserklärung direkt von ihrem Ladungsträgerlieferanten. Sie können die Erklärung aber auch bei Epal anfragen.

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