Verkehrsverlagerung Gateway-Tarif für Schienengütertransporte im Duisburger Hafen

Von Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Zum 1. Januar 2024 stärkt der Duisburger Hafen (Duisport) nachhaltig seine Hubfunktion: Beladene Container oder Trailer, die dort per Bahn einfahren und innerhalb von 96 Stunden wieder mit derselben Ladung verlassen, wird künftig nur noch die einfache Gebühr berechnet.

Der neue Gateway-Tarif im Duisburger Hafen bringt 50 Prozent Ersparnis für Container mit sich, die im Hafen einen Zwischenstopp machen.(Bild:  Duisport)
Der neue Gateway-Tarif im Duisburger Hafen bringt 50 Prozent Ersparnis für Container mit sich, die im Hafen einen Zwischenstopp machen.
(Bild: Duisport)

Bisher sind sowohl für die Einfahrt in als auch für die Ausfahrt aus dem Duisburger Hafen Infrastruktur-Nutzungsentgelte zu entrichten. Die ab dem 1. Januar 2024 geltende neue Regelung spart den Transporteuren, die im Duisport einen Zwischenstopp machen, künftig also 50 Prozent der Kosten. Gateway-Verkehre sind Transporte, die im Duisburger Hafen nur einen Zwischenhalt machen und von einem Zugsystem auf ein anderes Zugsystem umgeladen werden. Sie spielen eine wichtige Rolle für die angestrebte Verkehrsverlagerung und sollen, wie es heißt, durch eine möglichst geringe Kostenbelastung gefördert werden.

Mit der Einführung des neuen Gateway-Tarifs erhöhen wir die Attraktivität des Standorts Duisburger Hafen als wichtigen Logistik-Hub in Zentraleuropa.

Markus Bangen, CEO des Duisport

Insbesondere im Hinblick auf die zum 1. Dezember 2023 in Kraft tretende Mauterhöhung wird so der Nutzen des Kombinierten Verkehrs (KV) über den Logistikhub Duisport weiter gestärkt, wie es aus Duisburg heißt. Ein wichtiger „Nebeneffekt“ des neuen Gateway-Tarifs: Indem der Duisport die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene fördert, leistet man auch einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. (bm)

(ID:49810248)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung