Gefahrgut Gefahrgut erfordert Gefahrstoffmanagement im Lager

Autor / Redakteur: Petra Leyk-Voss und Udo Brinkmeyer / Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein

Ein Blick in die Regale der Handelshäuser macht klar: Vom Haarspray bis zum Feuerzeug sind viele Artikel mit gefährlichen Inhaltsstoffen im Angebot. Ihr Transport in die Lager, ihre dortige Lagerung und Kommissionierung sowie der sichere Weitertransport zwecks Regalversorgung in den Filialen stellen besondere Anforderungen an Lieferanten, Lagerbetreiber, Spediteure und deren Mitarbeiter.

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Im Bereich des Handels beinhalten die Warenströme zwischen Lieferanten, Lagern und Verkaufsstellen in der Regel den Transport zum Zentrallager, die dortige Lagerung und Kommissionierung sowie den Weitertransport der Waren zu den Filialen. Diese Phasen durchlaufen auch Artikel, die als Gefahrstoffe oder als gefährliche Zubereitungen eingestuft sind, wobei für sie besondere Regeln gelten.

Das aufnehmende Handelslager muss über ausreichende Informationen verfügen, wie diese Artikel eingestuft, wie sie im Einzelnen zu lagern und zu transportieren und welche Mengen vorhanden sind. Nur so können etwa Nagellackentferner, scharfe Putzmittel und Spielzeugmunition ordnungsgemäß und sicher gehandhabt werden.

Um den Sicherheitsanforderungen Rechnung zu tragen, ist somit auch beim Gefahrstoffmanagement ganzheitliches Supply Chain Management gefragt. Genau das ist bei der DWW Woolworth Deutschland GmbH & Co. KG gelebte Wirklichkeit.

Nahe Bönen, einem Logistikstandort am Kreuz der BAB 1 und 2 im östlichen Westfalen, betreibt das Unternehmen ein Distributionszentrum, in dessen Hochregallagern es auf 52000 Palettenplätzen rund 20000 Artikel lagert.

Informationen sind das A und O beim Umgang mit Gefahrgut

Die Durchführung sicherer Transporte von Gefahrgütern und deren regelkonforme Lagerung als Gefahrstoffe im Lager beruhen primär auf dem Wissen um deren Einstufung. Selbst wenn viele Gefahrstoff- beziehungsweise Gefahrgutartikel der Supermärkte und Kaufhäuser durch ihr an sich geringes Gefährdungspotenzial von diversen Vorschriften ausgenommen sind, können Spediteure, Lagerbetreiber und -mitarbeiter nur adäquat handeln, wenn sie die genauen Anforderungen, wie etwa Gefahrenklassen, R-Sätze und UN-Nummern, und eben auch die jeweiligen Ausnahmen kennen.

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