Die Einführung der Lösung verlief zügig. Nachdem das Pflichtenheft im Herbst 2007 erstellt war, konnte die Programmierung bereits im ersten Quartal des neuen Jahres abgeschlossen werden. Auch als die Druckerei später etwas von der im Pflichtenheft definierten Anwendungssoftware abweichen musste, ging der Anbieter auf alle gewünschten Änderungen ein. „Die Programmierer waren immer erreichbar, so dass unsere Fragen und Wünsche umgehend beantwortet und im System umgesetzt werden konnten“, betont Trück.
Lagerverwaltungssystem sorgt für mehr Transparenz
Die Firma Colordruck arbeitet in drei Fertigungsstufen und bedient drei Druckmaschinen, drei Stanzmaschinen und sechs Klebemaschinen. An jeder Druckmaschine kann der Bediener über die installierte Software das benötigte Kartonmaterial aus dem Kartonlager abrufen. Die automatische Kartonlogistik befördert die Paletten vom Untergeschoss in den Drucksaal zu den Druckmaschinen. Das fahrerlose Transportsystem übernimmt den Transport zu den Zwischenlägern und den weiteren Fertigungsstationen.
Das Lagerverwaltungssystem dokumentiert dabei detailgetreu den Weg der Paletten. So kann an jeder Maschine und von jedem PC aus überprüft werden, wie lange eine Palette gelagert wurde, welche Einzelteile entnommen wurden und welche Station als nächstes angesteuert wird. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, hat Klumpp Informatik entsprechende Schnittstellen zur Software-Lösung der Palettenfördertechnik, zum Transportsystem und auch zum ERP-System des Unternehmens geschaffen.
Kompletter Prozess wird mit nur einem Programm abgedeckt
Die Software übernimmt heute die vollständige Lagerverwaltung und durchgängige Materialflusssteuerung für alle Produktionsbereiche von der Rohware, Halbfertigware bis ins Fertigwarenlager und den Versand, sodass im Haus insgesamt 15 Anwenderstationen mit dem Programm arbeiten. Trück: „Die Eingewöhnung war sehr einfach, da der komplette Prozess mit nur einem Programm abgedeckt wird. Die Mitarbeiter können somit bei Unklarheiten einfach die in der Produktion vorhergehende Abteilung oder die darauffolgende um Rat fragen.“
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Stand vom 15.04.2021
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