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Ein weiteres entscheidendes Element dieses Risikomanagementkonzeptes ist, dass der Erstspediteur Mitversicherungsnehmer bei der Lagerversicherung gegen Feuer ist. Dadurch wurde eine Versicherungslösung geschaffen, die aus Sicht des Logistikers als optimal bezeichnet werden kann.
Ein einziges Feuer im Lager kann ausreichen, einen Schaden im höheren zweistelligen Millionenbereich zu verursachen. Tatsache ist, dass herkömmliche Verkehrshaftungsversicherungspolicen oder auch Betriebshaftpflichtpolicen regelmäßig keine Deckungssummen von über 7,5 Mio. Euro anbieten.
Spediteur sollte Mitversicherungsnehmer des Kunden bei Lagerexzedentversicherung sein
Daher sollte bei hohen Lagerwerten neben der Lagerversicherung über den Abschluss einer Lagerexzedentenversicherung nachgedacht werden. Ziel sollte es auch bei dieser Police sein, dass der Logistiker als Mitversicherungsnehmer des Kunden aufgenommen wird.
Alternativ kann natürlich auch ein entsprechender Rückgriffsverzicht vereinbart werden. Dies gilt im Übrigen auch für aufzuwendende Rückrufkosten (zum Beispiel Austauschkosten für mangelhafte Produkte).
Die Prämien sind gerade für eine Rückrufpolice sehr hoch. Ziel sollte es daher sein, dass der Logistiker einen Einschluss in die Police der Rückrufkostenversicherung des Auftraggebers erfährt.
Kontraktlogistiker müssen Vertrag gründlich ausarbeiten
Entscheidungshilfen: Jeder Kontraktlogistikvertrag sollte von beiden Seiten als Streitvermeidungsinstrument gesehen werden. Umso wichtiger ist es deshalb, sicherzustellen, dass für jedes Logistikgeschäft ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird. Dabei können Verträge, abhängig vom Komplexitätsgrad des Logistikgeschäftes, in ihrem Umfang durchaus schlank gehalten werden. Gute Verträge zeichnen sich durch Vollständigkeit und Präzision aus.
Entscheidend ist in jedem Fall auch, dass die potenziellen Risiken vor der Unterzeichnung des Vertrages beiden Vertragspartnern bekannt sind. Außerdem ist von Bedeutung, dass ein Versicherungsschutzpaket geschnürt wird, das zumindest aus-reicht, dass im Schadensfall für den Kontraktlogistiker keine Existenz bedrohenden Risiken eintreten können.
Eine Mitversicherungseigenschaft oder ein Regressverzicht zu Gunsten des Logistikers sollte bei jedem Kontraktlogistikgeschäft vereinbart werden. Zumindest dann, wenn die Risiken nicht über die Policen des Logistikers zu akzeptablen Kosten abgedeckt werden können. Diese Kosten müssen dann wiederum Bestandteil der Kostenkalkulation sein (häufig fallen solche Kosten jedoch durch den Rost der Verkaufsabteilung, weil man unbedingt das Geschäft akquirieren will).
Aber: Nur mit einem aktiven Haftungs- und Versicherungsmanagement lassen sich erhebliche Risiken beim Logistiker signifikant reduzieren. Denn eines ist klar: Es gibt zumindest gegenwärtig keine Versicherung, die jedwedes Risiko aus logistischen Geschäftsfeldern, verbunden mit auskömmlichen Prämien, abdeckt.
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