Kritik am Gesetzesentwurf Arbeitsministerium will Acht-Stunden-Tag nicht generell lockern

Quelle: Reuters 2 min Lesedauer

Das Bundesarbeitsministerium will den Acht-Stunden-Tag nicht pauschal abschaffen, aber den Tarifparteien mehr Spielraum für längere Arbeitstage geben. Gesamtmetall ist nicht zufrieden.

Das Ministerium von Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, weist darauf hin, dass es sich um einen nicht final abgestimmten Arbeitsentwurf handle.(Bild:  Bundesregierung/Stefand Kugler)
Das Ministerium von Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, weist darauf hin, dass es sich um einen nicht final abgestimmten Arbeitsentwurf handle.
(Bild: Bundesregierung/Stefand Kugler)

Künftig sollen Tarifparteien anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Dies geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes hervor, der am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters vorlag.

Der Entwurf greift damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf. Darin hatte die Koalition angekündigt, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Dem Entwurf zufolge will das Arbeitsministerium diese Öffnung aber auf tarifgebundene Betriebe beschränken.

Die Lockerung für eine wöchentliche Höchstgrenze ist zudem an die Bedingung geknüpft, dass besondere Regeln den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichern. Für Bereiche ohne Tarifvertrag soll es dem Entwurf zufolge im Grundsatz bei der täglichen Höchstarbeitszeit bleiben.

Aus dem Ministerium von SPD-Co-Chefin Bärbel Bas hieß es, es handele sich um einen Arbeitsentwurf, der nicht final abgestimmt sei. Die Debatte über eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes war bei den Gewerkschaften auf scharfe Kritik gestoßen, während die Arbeitgeber eine weitergehende Öffnung forderten.

Der Entwurf reagiert auch auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sollen grundsätzlich verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen. Das Modell der Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein, sofern der Arbeitgeber sicherstellt, dass ihm Verstöße gegen gesetzliche Ruhezeiten bekannt werden.

Nach dem geltenden Arbeitszeitgesetz ist in der Regel eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden bei einer 48-Stunden-Woche die Obergrenze.

Gesamtmetall kritisiert Arbeitszeit-Pläne als „Arbeitsverweigerung“

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat Überlegungen des Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Arbeitszeitgesetzes als „Rückfall in alte Regulierungsmuster" kritisiert. Der Entwurf missachte den Koalitionsvertrag und sei in wesentlichen Teilen eine Neuauflage eines bereits 2023 gescheiterten Vorschlags, erklärte der Verband am Donnerstag in Berlin. „Das grenzt an Arbeitsverweigerung und hat mit einer pragmatischen Anpassung an die Realität der Arbeitswelt nichts zu tun“, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander.

Besonders kritisch bewertete der Verband, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit nur unter strengen Bedingungen und mit Tarifvorbehalt umgesetzt werden soll. „Damit wird ein zentrales Reformversprechen vollständig ausgehöhlt“, erklärte Zander.

Auch die geplante umfassende, elektronische und taggleiche Erfassung der gesamten Arbeitszeit ohne Ausnahmen lehnte der Verband entschieden ab. „Die vollständige Erfassungspflicht entkernt die Vertrauensarbeitszeit vollständig“, so Zander. Dies widerspreche dem Bedürfnis vieler Betriebe und Beschäftigter nach flexiblen Lösungen. Der Entwurf müsse „umgehend vom Tisch und grundlegend überarbeitet werden“.

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