Intelligenter Tachograph Ist Ihr Unternehmen auf das EU-Mobilitätspaket I vorbereitet?

Von Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein 2 min Lesedauer

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Eine aktuelle Umfrage von Kienzle Automotive zeigt, dass nur rund die Hälfte aller betroffenen Betriebe die Nachrüstung von Fahrzeugen über 2,5 Tonnen auf den intelligenten Tachographen tatsächlich abgeschlossen hat – trotz abgelaufener Frist zum 1. Juli.

Bei der eigentlichen Nachrüstung mit dem DTCO 4.1, dem intelligenten Tachograph der zweiten Version, zeigt sich die Lücke zwischen Gefühl und Umsetzung besonders deutlich: Ein Drittel der Betriebe hat noch nicht nachgerüstet – das kann teuer werden.(Bild: ©  4th Life Photography - stock.adobe.com)
Bei der eigentlichen Nachrüstung mit dem DTCO 4.1, dem intelligenten Tachograph der zweiten Version, zeigt sich die Lücke zwischen Gefühl und Umsetzung besonders deutlich: Ein Drittel der Betriebe hat noch nicht nachgerüstet – das kann teuer werden.
(Bild: © 4th Life Photography - stock.adobe.com)

Seit Beginn des zweiten Halbjahres müssen Fahrzeuge über 2,5 bis einschließlich 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgerüstet sein. Im März hatte eine Umfrage von Kienzle Automotive unter 116 Kundinnen und Kunden diesbezüglich noch ein durchwachsenes Bild gezeichnet: Nur rund 31 Prozent der Befragten fühlten sich umfassend informiert, knapp 39 Prozent bewerteten ihren Vorbereitungsstand als gut oder sehr gut, mehr als 35 Prozent hingegen als mangelhaft oder gar nicht vorhanden. Eine kürzlich zum Fristablauf durchgeführte Folgebefragung zeigt eine spürbare Verbesserung, aber auch, dass die Umsetzung in vielen Unternehmen noch immer nicht abgeschlossen ist. Zwar geben 78 Prozent an, sich gut oder sehr gut vorbereitet zu fühlen, doch nur 12,5 Prozent wählten die Kategorie „sehr gut vorbereitet“.

Ein Vorbereitungsgefühl ersetzt keine abgeschlossene Nachrüstung. Wer zum Stichtag noch mitten in der Umsetzung steckt, fährt mit einem massiven rechtlichen Risiko.

Jan Kaumanns, CEO und Gesellschafter bei Kienzle

Für die Betriebe, die den Umstieg noch nicht vollzogen haben, ist die Lage seit dem 1. Juli akut: Verstöße werden je nach EU-Mitgliedstaat mit Bußgeldern zwischen 1.500 und 4.500 Euro geahndet, in einzelnen Ländern drohen zusätzlich Fahrzeugstilllegungen. Fahrzeuge mit ausländischem Betriebssitz, die nicht mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgestattet sind, müssen bei Kontrollen durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bei vorsätzlichen Verstößen mit einem Bußgeld von 1.500 Euro rechnen – ohne Ausnahme. Eine Übergangsfrist nach dem 1. Juli ist nach Angaben der Behörde nicht vorgesehen.

Umrüsten bis runter auf 2,5 Tonnen

Das Mobilitätspaket I ist ein EU-Regelwerk für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr und betrifft Transportunternehmen sowie Fahrer im internationalen Einsatz. Es regelt insbesondere Lenk- und Ruhezeiten, den Einsatz intelligenter Fahrtenschreiber (Smart Tachograph), Entsendemeldungen von Fahrern sowie Dokumentationspflichten. Bereits 2025 galten Umrüstfristen für Smart-Tachograph-Gen2-Geräte im internationalen Verkehr über 3,5 t; ab Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht auch für Fahrzeuge zwischen 2,5 t und 3,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr.

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