Keine Punktlandung! Bundeskabinett beschließt Entlastungsmaßnamen – doch reichen die?

Quelle: dpa Lesedauer: 3 min

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Genau 50 steuerpolitische Maßnahmen sollen die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren um 32 Milliarden Euro entlasten, hat das Bundeskabinett gestern entschieden. Der Wirtschaft reicht das nicht!

Das Kabinett hat gestern ein Entlastungspaket für die geplagte Wirtschaft beschlossen. Das reiche vielen jedoch nicht. Christian Lindner hält dagegen: „Wachstum können wir nicht mit immer neuen steuer- und kreditfinanzierten Ausgabenprogrammen herbeisubventionieren.“
Das Kabinett hat gestern ein Entlastungspaket für die geplagte Wirtschaft beschlossen. Das reiche vielen jedoch nicht. Christian Lindner hält dagegen: „Wachstum können wir nicht mit immer neuen steuer- und kreditfinanzierten Ausgabenprogrammen herbeisubventionieren.“
(Bild: dpa)

Zig steuerpolitische Maßnahmen sollen die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren um 32 Milliarden Euro entlasten. Das Bundeskabinett beschloss gestern nämlich das sogenannte Wachstumschancengesetz. Den Kern des Gesetzes bildet eine Prämie für Investitionen in den Klimaschutz, wie die dpa erfahren hat.

Ein Teil des Gesetzes beinhaltet unter anderem die oben schon erwähnten neuen Abschreibungsregeln für Wohngebäude, die die kriselnde Baukonjunktur ankurbeln sollen. Außerdem könnten Unternehmen Verluste steuerlich umfangreicher verrechnen. Das Steuersystem soll darüber hinaus durch höhere Schwellenwerte und Pauschalen so vereinfacht werden, dass Betriebe weniger bürokratischen Aufwand haben.

Der Wirtschaft gehen die Entlastungen allerdings nicht weit genug, denn sie vermisst unter anderem ein Bekenntnis zu einem subventionierten Strompreis. Bei dem Gesetz besteht aber noch erheblicher Nachbesserungsbedarf, erklärte die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller.

Ohne Industriestrompreis wird nichts besser

So fehle etwa eine Aussetzung der Mindestgewinnbesteuerung, die die Liquidität der Unternehmen merklich stärken würde. Durchaus zufrieden sind die Verbände allerdings mit der befristeten Einführung neuer Abschreibungsregeln. Denn diese setzten für Unternehmen inmitten der Transformation einen wichtigen Investitionsanreiz.

Und der Verband der Chemischen Industrie kritisierte vor allem auch eine fehlende Entscheidung über einen subventionierten Strompreis. Ohne Industriestrompreis blieben nämlich alle anderen Vorhaben nur ein Trostpflaster, das die wirtschaftlichen Probleme Deutschlands nicht löse.

Auch der BDI fordert weitere Schritte für Entlastungen

Tanja Gönner, BDI-Hauptgeschäftsführerin, kommentierte zu den Ergebnissen der Klausurtagung in Meseberg: „Was beschlossen wurde, geht zwar in die richtige Richtung, reicht aber bei Weitem nicht aus.“ Nötig sei ein echter Kurswechsel in der Wirtschafts- und Industriepolitik, der den Standort Deutschland wirklich stärkt. Und das Ausbleiben von jeglichem Instrument, das in der aktuell schwierigen Lage Stromkostenbelastungen reduziert, sei fatal. Die Bundesregierung darf sich bei diesem Problem nicht wegducken. Wettbewerbsfähige Energiekosten sind ein bedeutender Standortfaktor und müssen für besonders energieintensive Unternehmen erhalten bleiben.

Ein Paket für den Wirtschaftsstandort Deutschland muss nach Meinung von Gönner für alle Verbraucher die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau vorsehen. Es sollte befristet einen Industriestrompreis für besonders energieintensive Unternehmen enthalten und die Verlängerung eines Energiesteuer-Spitzenausgleichs erneut sicherstellen. Die steuerpolitischen Entlastungsmaßnahmen sind so nämlich nichts weiter als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein, wenn es um eine Reduzierung der momentan noch viel zu hohen Unternehmensteuern geht, so Gönner. Perspektivisch müsse eine im internationalen Vergleich übliche Steuerbelastung der Unternehmen von maximal 25 Prozent erreicht werden.

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