E-Commerce Steuerfreier Empfang von Privatpaketen

Pakadoo bündelt Paketlieferungen, entlastet den Verkehr und reduziert den Spritverbrauch der Lieferfahrzeuge. Jetzt bescheinigt ein bei den Wirtschaftsprüfern von BDO in Auftrag gegebenes Gutachten, dass der Empfang von Privatpaketen am Arbeitsplatz über die Pakadoo-Lösung steuerfrei ist.

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Jetzt „schwarz auf weiß“: Der Empfang von Privatpaketen am Arbeitsplatz ist steuerfrei.
Jetzt „schwarz auf weiß“: Der Empfang von Privatpaketen am Arbeitsplatz ist steuerfrei.
(Bild: Pakadoo)

Arbeitnehmern, die private Sendungen am Arbeitsplatz empfangen dürfen, muss der Arbeitgeber nach einem Gutachten der Hamburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO keine zusätzliche Lohnsteuer abziehen. BDO begründet diese Einschätzung damit, dass die Arbeitgeber den Paketempfang am Arbeitsplatz „überwiegend aus Eigeninteresse anbieten“ – beispielsweise um betriebsinterne Abläufe zu verbessern oder einfach nur, um die eigene Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.

Keine Auswirkung auf die Lohnsteuer

Für Mitarbeiter, die gerne online einkaufen, aber nicht zuhause sind, „wenn der Postmann dreimal klingelt“, hat der Service von Pakadoo viele Vorteile: So sparen sie sich beispielsweise zusätzliche Wege und Stress durch das Abholen der Lieferungen in verschiedenen Postfilialen und Paketstationen, wenn beim Zustellversuch niemand zuhause ist.

Bisher sei es fraglich gewesen, ob dieses Arbeitgeberangebot als Teil des Arbeitslohns – beispielsweise als geldwerter Vorteil – Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug hat. BDO hat jetzt begründet, warum genau das nicht der Fall ist, da „die Leistungen ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgten“.

Pakadoo-Geschäftsführer Markus Ziegler begrüßt das Gutachten natürlich: „Wir haben es nun schwarz auf weiß, dass diese Form von Service keine steuerlichen Nachteile für die Empfänger sowie zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen nach sich zieht. Das gibt dem einen oder anderen Arbeitgeber sicher noch den letzten Anstoß, die Vorteile für die Belegschaft und das Unternehmen als Ganzes in Anspruch zu nehmen.“

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