Truxafe bietet neue Möglichkeiten zur Ladungssicherung
Torsten Göppel, Fachanwalt für Arbeitsrecht: „Nicht nur Fahrzeugführer und -halter sind in der Verantwortung, sondern auch der Absender, der Verlader, der Leiter der Ladearbeiten und die Geschäftsführung als solche.“
(Bild: Archiv: Vogel Business Media)
1/4 Zurück zum Artikel