Verpackungen Verpackungsvorschriften: Aufgepasst bei der Materialauswahl!

Von Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein Lesedauer: 1 min |

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Verpackungen sind enorm wichtig für den Produktschutz – egal ob aus Karton, Plastik oder Holz. Selbst Glas wird zu Verpackungszwecken genutzt, nicht nur für Flüssiges. Verpackungen müssen dabei nicht nur entsprechend Sicherheitsstandards für deren Transport erfüllen, sondern auch Vorschriften hinsichtlich Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit erfüllen.

Wenn es sich bei Verpackungen um sogenannte „systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ handelt, schreibt das Gesetz eine Lizenzierung durch ein staatlich anerkanntes, duales System vor.
Wenn es sich bei Verpackungen um sogenannte „systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ handelt, schreibt das Gesetz eine Lizenzierung durch ein staatlich anerkanntes, duales System vor.
(Bild: BB-Verpackungen)

Gerade Industrieverpackungen sind in einer globalisierten Welt schlichtweg unverzichtbar. Schon vor der Versandvorbereitung sind dabei einige Punkte besonders zu beachten. Außer den eher generellen Anforderungen an die Stabilität müssen Industrieverpackungen zusätzlich besonders resistent gegen physikalische Einflüsse sein.

Werden beispielsweise elektronische Güter versendet, muss die Verpackung nicht nur antistatisch, sondern auch feuchtigkeitsabweisend sein und vor Korrosion schützen.

Jens Mühlenbruch, Projekt- und Vertriebsentwicklung BB-Verpackungen

Gefahrgut zu befördern bedeutet, wieder auf andere Vorschriften achten zu müssen. „Das Verpackungsmaterial muss beispielsweise bei gewissen Gefahrstoffen nachweislich chemikalienbeständig sein“, erklärt Verpackungsexperte Mühlenbruch. Darüber hinaus würden sogenannte Gefahrgutkartons unter Berücksichtigung des Versandgutes auf ihre Eigenschaften bei Stürzen und unter Druck sowie auf ihre Stapelbarkeit hin überprüft.

Nicht nur die Hersteller in der Pflicht

Erst wenn die Kartonage den Test besteht, bekommt sie das entsprechende Sicherheitszertifikat in Form einer UN-Verpackungsnummer. Diese gibt an, wer die Prüfung durchgeführt hat und welche Stoffe transportiert werden dürfen. Unternehmen sollten bei der Wahl der Verpackung daher unbedingt auf die korrekte Zertifizierung achten. Zudem müssen Gefahrgutverpackungen eine Kennzeichnung bezüglich der Gefahrenklasse des beförderten Guts aufweisen.

Aber nicht nur die Hersteller von Verpackungen, auch Betriebe, die diese erstmals in Umlauf bringen, stehen für die Entsorgung der verwendeten Materialien in der Verantwortung. „Dazu müssen sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und im öffentlich einsehbaren Melderegister LUCID eintragen“, gibt Jens Mühlenbruch zu bedenken. Weil sich die Verwertung von Verpackungen auf der einen Seite nach dem Verpackungsgewicht, aber auch nach dem verwendeten Material richtet, liefert BB-Verpackungen die Gewichte seiner Produkte gleich mit. (bm)

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