Handelsstreit Airbus-Strafzölle können Logistiker treffen

Der Kampf um die Vorherrschaft in der Flugzeugbranche geht in eine neue Runde: Um den heimischen Produzenten Boeing zu schützen, prüfen die USA die Anpassung ihrer Vergeltungszölle wegen Airbus-Subventionen. Wie der VDMA mitteilt, könnten von den Produktlisten auch deutsche Hersteller von Fördertechnik und Intralogistik betroffen sein.

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Die wegen der EU-Subventionen für Airbus ausgesprochenen US-Sanktionen könnten auch deutsche Intralogistikanbieter treffen.
Die wegen der EU-Subventionen für Airbus ausgesprochenen US-Sanktionen könnten auch deutsche Intralogistikanbieter treffen.
(Bild: ©fotogestoeber - stock.adobe.com)

Der seit über zehn Jahren andauernde Handelsstreit zwischen den USA und der EU über Airbus-Subventionen hat eine neue Qualität erreicht. Der US-Handelsbeauftragte hat jetzt eine Liste vorgelegt, die sich auf Waren aus Deutschland, Frankreich, Spanien und Großbritannien bezieht. Darin sind auch Maschinenbau-relevante Zolltarifnummern enthalten, die für Hersteller von Produkten der Fördertechnik und Intralogistik relevant sein können. Der VDMA-Fachverband Fördertechnik und Intralogistik hat seine Mitglieder bereits darüber informiert und empfohlen, die individuelle Betroffenheit anhand der US-Zollnomenklatur (HTS-Zollnummer) schnellstmöglich zu prüfen.

Hoffen auf betroffene amerikanische Unternehmen

Sascha Schmel, Geschäftsführer des VDMA-Fachverbands: „Diese Empfehlung sprechen wir für alle Hersteller mit US-Geschäft aus, deren Produkte auf der Liste erscheinen. Am wirksamsten schätzen wir aktuell Stellungnahmen von betroffenen US-Unternehmen ein, die durch die Importzölle negative Auswirkungen auf ihr Geschäft zu verzeichnen hätten.“

Betroffene Produkte könnten sein:

  • elektrisch angetriebene Flurförderzeuge ohne Gegengewicht;
  • elektrisch angetriebene fahrerlose Transportfahrzeuge;
  • elektrisch angetriebene fahrbare Hubarbeitsbühnen;
  • Roboter zur Materialhandhabung.

Übrigens: Die EU ist der Ansicht, dass die Airbus-Subventionen, die dem WTO-Schiedsspruch zugrunde liegen, in dem die Subventionen als nicht WTO-konform beurteilt wurden, aktuell nicht mehr bestehen. Die EU hat bei der WTO die Einrichtung eines Panels beantragt, um die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Wann der Panel-Bericht veröffentlicht wird, ist allerdings noch unklar.

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