Hörmann hat neue automatische Schranken für die Zufahrtsregelung nicht öffentlicher Parkflächen entwickelt, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, wo keine Anbindung an Bezahlsysteme notwendig sind.
Die serienmäßige Haubenbeleuchtung der Schranken SH 50 (im Bild) und SH 100 zeigt deren Öffnungsstatus an. Rot heißt: Schranke geschlossen!
(Bild: Hörmann)
Mit der neuen automatischen Schranke SH 50 (siehe Bild) mit ovalem Schrankenbaum werden Unternehmensparkplätze zuverlässig mit einer maximalen Sperrbreite von 4.710 Millimetern abgesperrt. Wenn größere Sperrbreiten erreicht werden sollen, können zwei Schranken gegenüberstehend installiert werden, die synchron öffnen und schließen. Es können bis zu 500 Zyklen pro Tag getätigt werden, wobei die optionale Bedienung über das Hörmann-eigene „BiSecur“-Funksystem zum Beispiel per Handsender oder Funk-Codetaster erfolgt. Mit dieser Schranke erfüllt das Steinhagener Unternehmen eigenen Angaben zufolge die Marktanforderungen nach einer preisgünstigen Schranke für einfache Parkflächen.
Leistungsstärker kommt die Schranke SH 100 für anspruchsvollere Zufahrtskonzepte daher: mit bis zu 1.000 Öffnungs- und Schließzyklen pro Tag. Ihr ovaler Schrankenbaum sperrt eine maximale Breite von 5.750 Millimetern ab. Mit einer zweiten, gegenüberliegenden Schranke im Synchronbetrieb können noch breitere Zufahrten mit diesem Schrankentyp ausgestattet werden. Für die komfortable Bedienung ist auch hier das „BiSecur“-Funksystem serienmäßig dabei. Ein optional erhältlicher Not-Akku ermöglicht den temporären Weiterbetrieb im Fall eines Stromausfalls. So kann der Parkplatz weiterhin befahren und verlassen werden.
Kraftbegrenzung stoppt im Notfall das Schließen
Beide Schranken verfügen im Standard über einen 24-Volt-Motor mit Kraftbegrenzung. Dadurch stoppt das Schließen der Schranke, wenn sie auf ein Hindernis trifft, sodass Fahrzeuge oder Personen praktisch geschützt werden. Die Schrankenbäume bestehen aus einem langlebigen Aluminiumprofil, das in RAL 9016 Verkehrsweiß pulverbeschichtet ist und über rote Reflexionsstreifen verfügt.
Für eine verbesserte Sichtbarkeit bei Nacht können beide Schrankenbäume optional mit LED-Lichtstreifen ausgestattet werden. Diese signalisieren zudem den Öffnungszustand, indem der Lichtstreifen entweder bei geschlossener Schranke rot oder bei geöffneter Schranke grün leuchtet. Der Schrankenstatus wird auch über die standardmäßige LED-Haubenbeleuchtung angezeigt. (bm)
(ID:48480083)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.