Pleitegeier kreisen Bundesregierung will Insolvenzrecht an aktuelle Situation anpassen

Quelle: dpa

Der Bundesjustizminister Marco Buschmann will Unternehmen, die in der Krise ins Straucheln geraten sind, mit einer vorübergehenden Änderung des Insolvenzrechts helfen. So soll es gehen ...

Drohende Pleiten! Die Bundesregierung will auf die explosionsartig gestiegenen Preise für Rohstoffe und Energie reagieren. Und zwar soll das Insolvenzrecht so abgeändert werden, dass der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung bei nur noch vier Monaten liegt.
Drohende Pleiten! Die Bundesregierung will auf die explosionsartig gestiegenen Preise für Rohstoffe und Energie reagieren. Und zwar soll das Insolvenzrecht so abgeändert werden, dass der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung bei nur noch vier Monaten liegt.
(Bild: Bund)

Mit einer Anpassung des Insolvenzrechts reagiert die deutsche Regierung nun auf eine angesichts der sprunghaft gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten drohende Insolvenzwelle. So will die Politik nun den Prognosezeitraum bei der sogenannten Überschuldungsprüfung von zwölf auf vier Monate verkürzen. Damit verschaffe man von einer Insolvenz bedrohten Unternehmen die nötige Zeit, damit sie ihre Geschäftsmodelle anpassen zu könnten.

Bei Insolvenzverschleppung droht der Knast

Die Erklärung für diese Änderung basiert darauf, dass kaum einer in der Lage ist – und in diesen Zeiten noch viel weniger – auf ein Jahr betrachtet, in die Zukunft zu sehen, so Buschmann. Für einen Bäcker ist es beispielsweise eine enorme Erleichterung, dass er nicht mehr vorrechnen muss, dass er zwölf Monate gesichert den Betrieb fortführen kann, führt Buschmann beispielhaft an. Das nehme ihm die Angst, aus Sorge vor der Staatsanwaltschaft eher zu früh als zu spät einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Denn wer zu spät den Insolvenzantrag stellt, begeht natürlich Insolvenzverschleppung. Und das Versäumnis wird ja bekanntlich mittlerweile sogar mit Freiheitsstrafe geahndet.

Auch KMU kommen in den Genuss des EKDP

Es ist ja auch nicht die erste krisenbedingte Änderung des Insolvenzrechts in der jüngeren Vergangenheit, wie es weiter heißt. Denn in der Coronakrise hatte die damalige Bundesregierung die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ausgesetzt, wie Buschmann erinnert. Später wurde diese Regelung für Betriebe, die Schäden durch Starkregen oder Überflutung erlitten, verlängert. Als weitere Unterstützung für krisengebeutelte Unternehmer hatte der Wirtschaftsminister Robert Habeck am Donnerstag einen, wörtlich, breiten Rettungsschirm angekündigt. Zu den geplanten Maßnahmen gehört etwa die Ausweitung des Energiekostendämpfungsprogramms (EKDP) auch für Klein- und Mittelständler. Mit dem EKDP darf Deutschland nach EU-Vorgabe energieintensive Unternehmen mit bis zu fünf Milliarden Euro Staatshilfe unterstützen. Die Zuschüsse müssen Unternehmen übrigens nicht zurückzahlen. Bisher war die Unterstützung aber auf jene beschränkt, die viel Handel treiben. Die Unterstützung sei auch nicht auf bestimmte Branchen beschränkt.

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