Fuhrparkmanagement Die AGB der Betreiber von Tankkarten lesen!

Autor / Redakteur: Eckhard Boecker / Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein |

Die Nutzung von Tankkarten ist ein bedeutender wirtschaftlicher Baustein für den Tankkartennutzer aus Industrie, Handel und Logistik. Ebenso bedeutend ist, dass sich der Tankkartennutzer über die Inhalte der vertraglich vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor Abschluss im Klaren sein sollte, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

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Die DKV-Card, eine Tankkarte für ganz Europa, wurde bereits sieben Mal Tankkarte des Jahres für den gewerblichen Güter- und Omnibusverkehr.
Die DKV-Card, eine Tankkarte für ganz Europa, wurde bereits sieben Mal Tankkarte des Jahres für den gewerblichen Güter- und Omnibusverkehr.
(Bild: DKV)

In Deutschland setzen die meisten Unternehmen zur Zahlung der Fahrzeugbetankung für Lkw, Transporter und Pkw Tankkarten ein. Diese Form der Bezahlung hat für den Tankkartennutzer eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Vorteilen. Ein Vorteil ist beispielsweise, dass quasi bundesweit oder bei einigen Anbietern sogar europaweit bargeldlos unter anderem Treibstoff bezogen werden kann. Allerdings sollten die betriebswirtschaftlichen Tankkartenvorteile nicht dazu führen, dass die AGB der Tankkartenbetreiber vom Tankkartennutzer außer Acht gelassen werden. Ansonsten kann es dazu führen, dass der Tankkartennutzer seine wirtschaftlichen Vorteile einbüßt, wenn er seine rechtlichen Verpflichtungen nicht kennt und/oder nicht einhält.

Fuhrparkmanager sollten auf den korrekten Tankkarten-Einsatz achten

Das Studium von AGB der Tankkartenbetreiber sollte aus Sicht des Tankkartennutzers deshalb im Vordergrund stehen, weil er wiederum nur dadurch in der Lage ist, die Spielregeln mit seinen Lkw-Fahrern zu vereinbaren, die erforderlich sind, um keine bösen Überraschungen hinnehmen zu müssen.

Tankkartennutzung: Die ABG der Tankkartenbetreiber regeln unter diesem Punkt, dass die ausgegebenen Tankkarten fahrzeugbezogen sind. Dies bedeutet für den Fuhrparkmanager aus Industrie, Handel und Logistik, dass er in der Lkw-Fahreranweisung schreiben sollte, dass die Tankkarte nicht an einen anderen Lkw-Fahrer ausgehändigt werden darf, um beispielsweise ein weiteres Firmenfahrzeug zu betanken.

Dahinter steht auch ein betriebswirtschaftliches Motiv. Wenn die Tankkarte für den Lkw A hin und wieder für den Lkw B zur Betankung eingesetzt wird, so stimmen die Lkw-Verbrauchsdaten nicht mehr. Folge: Die betriebswirtschaftliche Verbrauchsauswertung kann zu Fehlentscheidungen auf Seiten des Fuhrparkmanagers führen.

Vorsicht bei Weitergabe der Tankkarten-PIN

Ohne PIN kann keine Tankung vom Lkw-Fahrer bezahlt werden. Der Fuhrparkmanager sollte in seiner Lkw-Fahreranweisung klarstellen, dass auch eine PIN-Weitergabe nur dann zulässig ist, wenn dahinter ein akzeptierter und schriftlich festgehaltener Prozess steht. Ein solcher Prozess kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der Lkw-Fahrer aus Urlaubsgründen Tankkarte und PIN an seinen Vertreter übergeben muss.

Schließlich sollte der Fuhrparkmanager in der Lkw-Fahreranweisung festhalten, dass die Tankkarte und die PIN getrennt vom Lkw-Fahrer aufzubewahren sind, um missbräuchliche Handlungen unbefugter Dritter auf ein nicht vermeidbares Minimalrisiko zu reduzieren. Dabei bietet es sich beispielsweise an, wenn der Fuhrparkmanager seine Lkw-Fahrer anweist, dass die PIN im Handy gespeichert wird. Dies hätte auch den Vorteil, dass eine vergessene PIN, was in der Praxis häufiger vorkommt, als man vielleicht annehmen mag, ohne Hilfe Dritter nachgelesen werden könnte.

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