Strompreiskompensation EU-Kommission gibt grünes Licht für weitere Industrieentlastungen

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

Die EU-Kommission hat die Ausweitung von Entlastungen für energieintensive Unternehmen in Deutschland genehmigt ...

Hinter den Mauern der EU-Kommission wurde jetzt Erfreuliches für energieintensive Unternehmen beschlossen, was weitere positive Kreise ziehen dürfte. Lesen Sie ...(Bild:  EU)
Hinter den Mauern der EU-Kommission wurde jetzt Erfreuliches für energieintensive Unternehmen beschlossen, was weitere positive Kreise ziehen dürfte. Lesen Sie ...
(Bild: EU)

Dass es eine Ausweitung der Entlastungen für Unternehmen geben wird, die energieintensiv agieren müssen, teilten das Bundeswirtschaftsministerium sowie das Bundesumweltministerium jetzt mit. Mit der Entscheidung aus Brüssel könnten rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 weitere energie- und handelsintensive Branchen bei ihren Stromkosten entlastet werden, so die Ministerien.

Rund 20 weitere Branchen könnten unterstützt werden

Konkret geht es um die sogenannte Strompreiskompensation. Dabei werden die Unternehmen indirekt von Kosten des CO2-Emissionshandels entlastet. Das Ziel ist es, die Gefahr einer Verlagerung von Produktion zu bannen. Zugleich steige die Förderintensität für bereits beihilfeberechtigte Unternehmen, wodurch etwa 20 weitere Industriesektoren von den Entlastungen profitieren könnten. Eine Erweiterung mit einem solchen Umfang hat es bisher noch nicht gegeben, konstatierte daraufhin die Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Damit werde die industrielle Wertschöpfung in Deutschland erhalten. Auch würden gute Arbeitsplätze gesichert.

Sichere Planung und Erhalt der Wertschöpfung

Zu den neuen Sektoren zählten unter anderem Unternehmen der organischen Chemie und der Glasindustrie. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sagte, es werde Planungssicherheit für Unternehmen geschaffen und industrielle Wertschöpfung gesichert. Die Bundesregierung hatte außerdem für die Jahre 2026 bis 2028 einen neuen, staatlich subventionierten und vergünstigten Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen eingeführt. Und zwar für einen Teil des Verbrauchs und unter bestimmten Bedingungen. Die Beihilfe wird im Jahr nach dem Abrechnungsjahr ausgezahlt. Der Industriestrompreis kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Strompreiskompensation kombiniert werden.

(ID:50893910)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung