Fuhrparkmanagement

Fuhrparkleiter als Kontrolleure gefordert

Seite: 2/3

Anbieter zum Thema

Durch lückenlose Dokumentation seiner Kontrollen, beispielsweise die Überprüfung des gültigen Führerscheins des Fahrers, kann sich der Fuhrparkleiter im Schadenfall entlasten.Bild: DPD (Archiv: Vogel Business Media)

Darüber hinaus auch deshalb, weil das Unternehmen sonst Gefahr laufen könnte, im Schadensfall den Versicherungsschutz zu verlieren, wie der folgende Fall verdeutlicht. In einem Warendiebstahlfall, verursacht durch einen vorbestraften Fahrer, der kein Führungszeugnis vorlegte und trotzdem eingestellt wurde, konnte die Versicherung zu Recht den Deckungsschutz des Versicherungsnehmers erfolgreich ablehnen, so die Entscheidung des OLG (Oberlandesgerichtes) Düsseldorf (AZ: 5 U 689/04-70).

Lenk- und Ruhezeiten sind strikt einzuhalten

Zum Kontrollspektrum des Fuhrparkmanagers gehört es auch, dass seine Berufskraftfahrer die Lenk- und Ruhezeiten strikt einhalten, denn für Verstöße haftet das Industrie- beziehungsweise Handelsunternehmen. Dass fehlende Kontrollen eine teure Angelegenheit werden können, zeigt die Tatsache, dass Verstöße auf der Rechtsgrundlage des § 8a Absatz 4 Fahrpersonalgesetz mit Bußgeld bis zu 15 000 Euro pro Fall von den Behörden geahndet werden können — abhängig vom Grad des Verstoßes.

Häufig wird der Fuhrpark in der eigenen Werkstatt repariert und gewartet. Dabei ist sich der Werkstattleiter nicht immer über die Folgen im Klaren, wenn ein Lkw, an dem gravierende Mängel an der Bremsanlage festgestellt wurden, weiter eingesetzt wird.

Strenge Haftungsregeln bei Unfällen

So in folgendem Fall geschehen: In Folge erheblicher Mängel an der Bremsanlage kam es zu einem schweren Verkehrsunfall in den Niederlanden. Dabei kamen neben dem Fahrer des defekten Lkw, der ungebremst in einen Supermarkt fuhr, noch zwei weitere Personen ums Leben. Der BGH (Bundesgerichtshof) war am 6. März 2008 der Ansicht, dass sich sowohl der Geschäftsführer als auch der Werkstattleiter wegen fahrlässiger Tötung strafbar gemacht haben.

Die Richter sagten in ihrer Begründung, dass der Werkstattleiter eine „Garantenstellung“ habe. Das Unternehmen habe es zugelassen, dass der Lkw bis zum Eintreffen der fehlenden Ersatzteile weiter eingesetzt wurde. (AZ: 4 StR 669/07). Anmerkung: Jeder Fuhrparkleiter sollte sicherstellen, dass keine Räder zu rollen beginnen, wenn Fahrzeuge in einer eigenen Werkstatt repariert beziehungsweise gewartet werden und technische Mängel am Fahrzeug festgestellt werden, die die Verkehrssicherheit gefährden. Alle festgestellten Mängel sind schriftlich festzuhalten und dem Fuhrparkleiter zur Entscheidung über das Treffen geeigneter Maßnahmen umgehend vorzulegen, sollte das Fahrzeug nicht verkehrssicher sein, weil beispielsweise Ersatzteile fehlen.

Neben der „rechtlichen Vorderseite“ hat die Fuhrparkmedaille auch noch eine „betriebswirtschaftliche Rückseite“, die ebenfalls stimmen muss. Eine einwandfreie wirtschaftliche Fuhrparksituation macht ein entsprechendes Fuhrpark-Controlling unabdingbar. Alleine schon deshalb, weil bei einem Fuhrparkmanager aus Industrie und Handel, der seine Zahlen wirklich im Griff hat, ein Großteil der wirtschaftlichen Probleme erst gar nicht auftritt.

(ID:283758)