Bremsklötze? Betriebsräte lähmen das Reformgeschehen in Unternehmen

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Es gibt Arbeitgeber, die die Rechte von Betriebsräten als Bremsen sehen, wenn es um die derzeit nötigen Reformen geht, die für die Zukunft unerlässlich sein sollen ...

Unternehmen müssen ihre Strukturen anpassen. Maßnahmen müssen auch diskutiert werden. Doch vor allem der Einfluss der Betriebsräte geht manchen Arbeitgebern zu weit. Nun gibt es ein Papier mit der Forderung nach eingeschränkten Rechten, wenn es um Eilfälle geht ...(Bild:  KI-generiert)
Unternehmen müssen ihre Strukturen anpassen. Maßnahmen müssen auch diskutiert werden. Doch vor allem der Einfluss der Betriebsräte geht manchen Arbeitgebern zu weit. Nun gibt es ein Papier mit der Forderung nach eingeschränkten Rechten, wenn es um Eilfälle geht ...
(Bild: KI-generiert)

Arbeitgeber wollen die Mitwirkung von Betriebsräten in bestimmten Fällen einschränken und beschleunigen, um in Krisen und beim Umbau von Unternehmen selbst freier handeln zu können, wie die dpa jetzt erfahren hat. „Deutschland muss schneller, effizienter und weniger bürokratisch werden“, forderte der Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger in diesem Zusammenhang. Das Ziel ist demnach eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, das die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Unternehmen regelt. Konkret fordert man unter anderem, bestehende Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten auf den Prüfstand zu stellen. Die Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten sei oft schleppend. So würden notwendige Anpassungen wie die Einführung neuer Arbeitsmittel oder Regelungen zum Gesundheitsschutz in gefährlicher Weise ausgebremst.

Unternehmen wollen manchmal allein entscheiden

Notwendig ist nach Meinung der Arbeitgeber eine einseitige Regelungsbefugnis für die Unternehmensentscheider in besonders dringenden Fällen. In solchen Eilfällen wollen sie also auch ohne Zustimmung des Betriebsrats oder Spruch einer Einigungsstelle vorläufig allein entscheiden dürfen. „Wenn Aufträge verloren gehen, Digitalisierung verschleppt wird und Wettbewerbsfähigkeit schwindet, geht es am Ende auch um Beschäftigung“, merkt Dulger an. Grundsätzlich hält das entsprechende BDA-Papier fest, dass das Betriebsverfassungsgesetz nun konsequent auf Geschwindigkeit, Verlässlichkeit und Entscheidungsfähigkeit ausgerichtet werden muss. Dazu sollen für Mitwirkung und Einigungen Fristen gesetzt werden. Denn derzeit kann der Betriebsrat die Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan erheblich verzögern und im Ergebnis zum Beispiel dringend erforderliche Restrukturierungen im Unternehmen blockieren.

Betriebsräte sind halt keine Co-Manager

Gemeint sind Fälle sogenannter Betriebsänderungen, also etwa Werksschließungen oder Entlassungen. Der Ansatz der Arbeitgeber lautet: Gibt es binnen einer bestimmten Frist keine Einigung mit den Arbeitnehmern, wollen sie rechtssicher allein entscheiden können. Betriebsräte sollen nachträglich aber kontrollieren können. Außerdem wünscht man sich kleinere Betriebsräte, für die weniger Beschäftigte freigestellt werden müssen. Statt nur in Tarifverträgen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Zusammenarbeit auch in betrieblichen Strukturvereinbarungen organisieren können. Auch sollten elektronische Betriebsratswahlen und virtuelle Sitzungen möglich werden. Betriebsräte sollen zwar die Interessen der Beschäftigten einbringen, sind aber keine Co-Manager, wie Dulger klarmacht. Verfahren, die keinen zusätzlichen Schutz brächten und notwendige Veränderungen nur verzögerten, müssten ebenfalls auf den Prüfstand.

Das wird alles nicht so einfach werden ...

Die Vorschläge dürften bei Gewerkschaften logischerweise auf wenig Gegenliebe stoßen. Eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hatte nämlich ergeben, dass zuletzt nur noch sieben Prozent der Betriebe einen Betriebsrat hatten. Das sind vor allem große Unternehmen. Nur noch jeder dritte Beschäftigte in der Privatwirtschaft wird noch von einem Betriebsrat vertreten. Vor 30 Jahren war es laut IW noch jeder zweite.

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