Inspektionsservice Regalanlagen unter der Lupe
Ein Normenentwurf, der seit Mai 2007 besteht, verpflichtet die Lagerbetreiber, die Regalanlagen jährlich von einer Fachkraft überprüfen zu lassen. Einige Hersteller von Regallagern bieten den entsprechenden Service bereits an.
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Mit Schrecken denken noch viele an den Einsturz eines 70 m langen Hochregallagers in Halle. Das mit 2000 t Papier beladene Hochregallager wurde am 15. Januar 2008 von einem Stapler gerammt und brach am folgenden Tag zusammen, gerade zu dem Zeitpunkt, als drei Arbeiter des Unternehmens und zwei THW-Mitarbeiter den Schaden begutachten wollten. Dabei kamen ein Arbeiter und ein THW-Mitarbeiter ums Leben. Sofort stellte sich die Frage nach der Ursache und wie man die Sicherheit von Regalen erhöhen kann.
Der Gesetzgeber hat sich darüber schon vor längerer Zeit Gedanken gemacht: Seit Mai 2007 gibt es einen Normenentwurf, der die Anlagenbetreiber verpflichtet, Regale auf ihre Standfestigkeit hin zu prüfen. „Das Fatale daran ist“, so Carsten Rump von der Meta-Regalbau GmbH & Co. KG, „dass die Anlagenbetreiber zwar noch nicht verpflichtet sind, eine technische Prüfung durchführen zu lassen, weil es sich um einen Normenentwurf handelt.“ Deshalb müsse derzeit noch kein Anlagenbetreiber befürchten, dass er mit einem Bußgeld belegt wird, wenn er die Prüfung nicht durchführen lässt. „Kommt es jedoch zu einem Schaden, folgt die Rechtsprechung dem Normenentwurf, weil er dem aktuellen Stand der Technik entspricht“, erklärt Rump.
Nach dem Normenentwurf DIN EN 15635 sind die Betreiber von Lagereinrichtungen zum Beispiel in Logistikzentren verpflichtet, ihre Regale mindestens einmal im Jahr durch eine fachkundige Person inspizieren zu lassen. „Damit diese die bestehenden normativen Vorgaben einfach und unkompliziert umsetzen können, bietet Meta Neu- und Altkunden den Service der Regalinspektion“, so Rump.
Geprüfter Inspekteur kontrolliert Sicherheit der Regalsysteme
Ein vom Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen in Hagen geschulter und geprüfter Inspekteur kontrolliert die Sicherheit der Regalsysteme und versieht die inspizierte Regaleinrichtung mit einer Plakette. Die festgestellten Mängel werden in einem Inspektionsprotokoll aufgenommen und dem Lagerbetreiber übergeben.
Auch bei der Bito-Lagertechnik Bittmann GmbH in Meisenheim ist das Thema Regalinspektion nichts grundlegend Neues: „Regalinspektionen in der Form, wie sie jetzt Thema sind, bieten wir seit dem letzten Jahr an“, erklärt Jürgen Schreck, Vertriebsleiter und Mitglied der erweiterten Geschäftsführung des Unternehmens. Schon seit Jahren offeriere Bito seinen Kunden besonders für dynamische Regalanlagen Wartungsverträge als Dienstleistung.
Viele Betreiber von Lagereinrichtungen sind nur unzureichend über die Grundlagen, die dem technischen Betrieb ihrer Regalsysteme zugrunde liegen, informiert. „Die Verantwortung für die Sicherheit von Lagereinrichtungen hat der Gesetzgeber geteilt: Der Hersteller muss zunächst die Sicherheitsvorschriften des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) garantieren“, konstatiert Carsten Rump, „dem Lagerbetreiber dagegen obliegt die Verantwortung für den sicheren Betrieb seiner Einrichtung. Er muss der Kontrollpflicht für die Regalsysteme gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und der Vornorm DIN EN 15635, Art. 9.4.2.3 nachkommen.“
Das bedeutet, dass mindestens alle zwölf Monate eine Experten-Inspektion durch eine fachkundige Person durchzuführen und ein Protokoll über ebendiese zu erstellen ist. „Die Überprüfung der Einrichtung durch einen ‚verbandsgeprüften Regalinspekteur’ ist eine optimale Möglichkeit, dieser Forderung zu entsprechen“, so der Leiter der Abteilung für Konstruktion und Entwicklung bei Meta, Christoph Schöttler. Betreiber, deren Lagersysteme die Plakette tragen, zeigen damit, dass die Inspektion ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Für dynamische Regale und Verfahrregale gelten die bekannten Wartungsintervalle
Inspiziert werden alle Paletten-, Fachboden-, Mehrgeschoss-, Kragarm-, Einfahr-, Durchfahr- und Durchlaufregale. Für dynamische Regale und Verfahrregale, die als Maschinen zugelassen sind und deren Sicherheit unter anderem durch die CE-Richtlinien geregelt ist, gelten die bekannten Wartungsintervalle.
Voraussetzung für den Titel „verbandsgeprüfter Regalinspekteur“ ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit abschließender Prüfung. Alle fünf Jahre müssen die Inspekteure in einem weiteren Test die Aktualität ihrer Fachkenntnisse nachweisen. Dazu sagt Dipl.-Ing. Jörg Buschmann, Leiter Vertrieb Regaleinrichtungen bei SSI Schäfer/Fritz Schäfer GmbH: „Die Regalinspekteure von SSI Schäfer sind in mehrtägigen, externen Schulungen im europaweit anerkannten ISIB Prüfinstitut Dr. Möll entsprechend ausgebildet und berechtigt, die geforderten Kontrollen gemäß den Vorgaben des Verbandes für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen LBE vorzunehmen.“
Diese verbandsgeprüften Regalinspekteure erhalten Einblick in die statische Regalberechnung. Sie kennen die Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normenentwürfe, die speziell für Regale gelten. Ziel der Inspektionen ist eine frühzeitige Schadenserkennung und die Vermeidung von Unfällen. Auch die geprüften Regalinspekteure von Bito richten sich bei den Regalprüfungen nach den Empfehlungen des Ingenieurbüros Möll, erläutert Jürgen Schreck.
Inspektion bei laufendem Betrieb möglich
Die Inspektion der Anlage kann bei laufendem Betrieb erfolgen. Dabei führt der Regalinspekteur unter anderem Sichtkontrollen durch und kontrolliert stichprobenweise, ob die zugelassenen mit den tatsächlichen Belastungen der Regale übereinstimmen.
Dipl.-Ing. Jörg Buschmann erläutert: „Mehrere verbandsgeprüfte Regalinspekteure stehen bereit, Regaleinrichtungen von SSI Schäfer fachgerecht zu inspizieren, und sind berechtigt, ein Inspektionsprotokoll einschließlich Inspektionsplakette auszustellen. Die Plaketten sind fortlaufend nummeriert, jeder verbandsgeprüfte Regalinspekteur verfügt über eine eigene Kennziffer und das Protokoll trägt sowohl die Nummern der vergebenen Plakette als auch unseres Regalinspekteurs. Dadurch ist das System über den Verband komplett rückverfolgbar und eine positive Neuerung für die Sicherheit im Lager.“
Carsten Rump zeigt sich von der Idee und Realisierung begeistert: „Die jährliche Inspektion der Regalsysteme, für die der Kunde lediglich eine Aufwandspauschale entrichtet, ist eine progressive Neuerung für die Sicherheit im Systemregalbau.“
Die Kosten einer Regalprüfung sind nicht einheitlich, weil die Regale meist kundenindividuell erstellt wurden. „Einen Festpreis für jährliche Inspektionen festzulegen, ist eine Variante“, sagt Jürgen Schreck, „es wird aber immer flexible Modelle geben.“ Ein möglicher Festpreis könne beispielsweise abhängig von der Anzahl der Palettenplätze sein, werde aber immer auch die örtlichen Gegebenheiten, wie Regalhöhe, Gangbreite, Staplertyp, Lagergut und dergleichen, berücksichtigen. Bei SSI Schäfer wird die Inspektion nach Aussage von Buschmann „zu moderaten Tagessätzen“ angeboten.
Prüfung von Fremdregalen ist oft ein Problem
Eines hat die Nachfrage bei den Herstellern gezeigt: Die Prüfung der vom Hersteller gefertigten Lager wird gerne durchgeführt, doch die Prüfung von Fremdregalen ist ein Problem: „Wir werden nur unsere eigenen Regale inspizieren, schließlich kennen wir diese Technik am besten“, äußert sich Buschmann. Natürlich kenne man auch die Technik der Wettbewerber, aber das Hauptaugenmerk liege auf dem Service der eigenen Produkte. „Für die Inspektion fremder Systeme fehlen uns einfach die notwendigen Unterlagen, und wir können und möchten nicht beurteilen, wie die Anlagen ausgelegt sind“, erklärt Buschmann. Auch im Verband wurde dieser Punkt nach Aussage von Buschmann diskutiert. „Zurzeit können wir allerdings keine Lösung anbieten, weil wir uns darauf konzentrieren, den Service für unsere Produkte sicherzustellen.“
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