Der US-Elektroautobauer Tesla will nach neuesten Meldungen das Gelände seiner Autofabrik in Grünheide um einen Güterbahnhof und weitere Logistikflächen erweitern. Das schafft zwar Jobs, aber...
Blick auf die Tesla-Gigafactory in Grünheide. Jetzt, heißt es, hat der E-Mobilitäts-Pionier einen Antrag gestellt, sich durch einen eigenen Güterbahnhof erweitern zu dürfen. Das mag aber nicht jeder...
(Bild: Tesla)
Tesla stellte nach Angaben der Gemeinde Grünheide einen Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Es handelt sich um eine Fläche, die laut Bürgermeister Arne Christiani (parteilos) noch keinem Bebauungsplan unterliegt. Der OB sprach von über 100 Hektar. Es gehe auch nicht um eine Erweiterung der Autofabrik (300 Hektar), denn Tesla will dort einen Güterbahnhof, Logistikflächen und Stellplätze errichten. Der Bürgermeister gab dem Sender RBB gegenüber außerdem an, dass die neue Fläche im direkten Umfeld der Autofabrik liegt. Für die neue Fläche ist nach seinen Angaben aber ein neuer B-Plan nötig. Der Hauptausschuss der Gemeinde berät am 2. Juni darüber, wie es weiter heißt. Wenn er eine Empfehlung gebe, könne die Gemeindevertretung am 23. Juni darüber entscheiden. Das Verfahren für den Bebauungsplan der Autofabrik dauerte laut Christiani dann noch knapp ein Jahr.
Brandenburgs Landesregierung kennt die Tesla-Pläne
Tesla will in einer ersten Ausbauphase rund 500.000 Fahrzeuge im Jahr vom Band rollen lassen, womit dann rund 12.000 Mitarbeiter beschäftigt wären. Die Produktion soll erst allmählich hochgefahren werden. Die von Tesla-Chef Elon Musk geplante Batteriefabrik ist noch im Bau. Das Land Brandenburg hatte sowohl die Auto- als auch die Batteriefabrik im März genehmigt, danach begann die offizielle Produktion. Die Brandenburger Landesregierung war außerdem nach eigenen Angaben über die Erweiterungspläne östlich des Tesla-Geländes informiert.
Tesla-Pläne ärgern Umweltschutzverbände
Umweltschützer befürchten angesichts dieses Vorhabens unschöne Auswirkungen auf die Umwelt. Denn ein Teil des Areals gelte als Wasserschutzgebiet, bei dem eine solche Änderung nicht durchgeführt werden dürfe. Das gesamte Areal sei nach Paragraf 35 des Baugesetzbuches als Außenbereich eingestuft. Solche Vorhaben, wie Tesla sie jetzt in die Hand nehmen will, sind demnach nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden – das sei bei den Erweiterungsplänen von Tesla jedoch klar der Fall. Auf der Fläche werde seit den 90er-Jahren nämlich erfolgreich Waldumbau betrieben.
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Stand vom 15.04.2021
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