Die Bundesregierung hat heute beschlossen, auf bestimmte Einweg-Kunsstoffprodukte eine Sonderabgabe einzuführen. Die Höhe ist noch unklar. Das Vorhaben stößt bei der Wirtschaft auf Unverständnis. Lesen Sie hier, worum es genau geht.
Interessenverbände kritisieren, dass aus dem Gesetzentwurf für eine Sonderabgabe auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte nicht hervorgeht, wie hoch Wirtschaft und Verbraucher künftig belastet werden sollen.
(Bild: Meaw_stocker - stock.adobe.com)
Hersteller bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte sollen nach dem Willen der Bundesregierung demnach Abgaben in einen staatlichen Fonds einzahlen. Damit sollen die Reinigungskosten für die entsprechenden Abfälle im öffentlichen Raum übernommen werden. Der Vorschlag einer Sonderabgabe komme zur Unzeit, weil die deutsche Wirtschaft vollständig damit ausgelastet sei, den Betrieb trotz explodierender Energiepreise aufrecht zu erhalten. Schließlich sorge sie damit auch für den Erhalt von Hunderttausenden hochbezahlter Arbeitsplätze. Die Entscheidung widerspreche dem am 29. September beschlossenen Belastungsmoratorium zur Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie in der aktuellen Krise.
Industrielle Interessenverbände, angefangen vom Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) und der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie über den Markenverband und die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen bis hin zum Handelsverband Deutschland (HDE), dem Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BTVE) sowie dem Industrieverband Papier- und Folienverpackung (IPV), kritisieren nicht nur den Zeitpunkt des Vorschlags, sondern auch dessen Inhalt. Um bei der Umsetzung der EU-Vorgaben unnötige Bürokratiekosten für Unternehmen zu vermeiden, hatten die sieben Wirtschaftsverbände bereits im März 2021 einen detaillierten Vorschlag für eine privatwirtschaftliche Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung vorgelegt.
Unser Vorschlag hat gegenüber dem aktuellen Gesetzentwurf den Vorteil, dass er die Unternehmen erheblich weniger belastet.
Antje Gerstein, Geschäftsführerin beim HDE
Wie in anderen EU-Mitgliedsstaaten auch hätte das von den Industrieverbänden vorgeschlagene privatwirtschaftliche Modell den Vorteil, dass die Umsetzung in die Hände der betroffenen Wirtschaftsbranchen gelegt werde. Anders als bei der staatlich geplanten Sonderabgabe seien in ihrem Modell keine neuen 30 Planstellen im Umweltbundesamt (UBA) erforderlich und es müssten keine Doppelstrukturen geschaffen werden, weil die Registrierung zum Großteil auf die bereits vorhandenen Daten der Zentrale Stelle Verpackungsregister aufbauen könnte. (bm)
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Stand vom 15.04.2021
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