Ladungssicherung Was Sie bei der Ladungssicherung beachten müssen

Von Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein 1 min Lesedauer

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Jährlich passieren Tausende Unfälle und wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe aufgrund mangelhaft gesicherter Ladung. Drei beim VDI zu beziehende neue Richtlinien unterstützen bei der korrekten Ladungssicherung.

Drei neue VDI-Richtlinien regeln unter anderem die Anforderungen zur Beschaffenheit, Ablegereife, Kennzeichnung und Prüfung von Ladungssicherungsmitteln wie Spanngurten an Straßenfahrzeugen.(Bild: ©  K - stock.adobe.com)
Drei neue VDI-Richtlinien regeln unter anderem die Anforderungen zur Beschaffenheit, Ablegereife, Kennzeichnung und Prüfung von Ladungssicherungsmitteln wie Spanngurten an Straßenfahrzeugen.
(Bild: © K - stock.adobe.com)

Anleitung und Hinweise zu Produkten, Verwendungsarten und Anforderungen an Ladungssicherungsmittel in Straßenfahrzeugen gibt die VDI 2700 Blatt 3.2. Die Richtlinie beschreibt Anforderungen zur Beschaffenheit, Ablegereife, Kennzeichnung und Prüfung. Neben der Auswahl geeigneter Ladungssicherungsmittel spielt auch die richtige Verteilung der Ladung auf dem Fahrzeug eine entscheidende Rolle für die Verkehrssicherheit. Eine Überschreitung der zulässigen Achslast oder eine Unterschreitung der Mindestlenkachslast beziehungsweise Mindestantriebsachslast kann das Fahrverhalten eines Lkw erheblich beeinträchtigen und die Straßeninfrastruktur übermäßig beanspruchen. Die VDI 2700 Blatt 4 liefert hier eine systematische Hilfestellung.

Spezielle Lösungen bei Forminstabilität

Besondere Anforderungen an die Ladungssicherung stellt der Transport von Schüttgütern in Säcken oder FIBC (Flexible Intermediate Bulk Containers). Die forminstabile Beschaffenheit dieser Verpackungen erschwert die Anwendung klassischer Sicherungsmethoden und erfordert spezifische Lösungen. Die neue Richtlinie VDI 2700 Blatt 18 beschreibt grundsätzliche Möglichkeiten der Ladungssicherung für diese Güter.

Ganz grundsätzlich richtet sich die Richtlinie VDI 2700 an Absender, Frachtführer, Verlader, Fahrzeughalter und Fahrzeugführer sowie an alle Personen, die kraft Gesetzes, Verordnung oder Vertrag für die Ladungssicherung verantwortlich sind.

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