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Der Zoll schaut genau hin
Ein Hinderungsgrund kann sich spätestens bei der Zollkontrolle ergeben. Ist ein Holzstück nicht wärmebehandelt worden und entsprechend gekennzeichnet, bleibt der Container dort, wo er ist oder wird sogar zurückgeschickt. Für die verpackten Produkte problematisch wird es außerdem, wenn die Korrosionsschutzverpackung bei der Zollkontrolle geöffnet wird. „Der Zoll überprüft zuerst, ob die Packliste mit den Versandpapieren übereinstimmt“, so der Experte.
Trotz Übereinstimmung kann es allerdings vorkommen, dass die Verpackungen geöffnet werden. Steht die Ware danach längere Zeit, kann es in der Seeluft im Hafen oder in subtropischem Klima an Land zum Beispiel bei Metallwaren zu unerwünschter Rostbildung oder bei elektrischen Vorrichtungen zu nachhaltigen Funktionsschäden kommen. Für Abhilfe sorgen hier Plomben und Siegel, die vom Verpacker vor dem Transport zum Schiff an der verpackten Ware angebracht werden. Dann kann sich der Empfänger sicher sein, dass er unbeschädigte und funktionierende Produkte bekommt.
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