Cargobikes prägen immer mehr das Straßenbild deutscher Großstädte. Das wirft im Hinblick auf die Verkehrswende eine wichtige Frage auf: Wie parkt man die Gefährte eigentlich richtig? In den meisten der aktuell gängigen Fahrradabstellanlagen finden die Räder keinen Platz. Nachfolgend geben wir Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihr Lastenrad sicher abstellen können.
Wenn Pkw und Lkw, „normale“ Fahrräder und Cargo-Bikes um Parkraum buhlen wie in diesem Bild, wird es sehr schnell ziemlich eng. Für Lastenfahrräder gibt es inzwischen professionelle Lösungen.
(Bild: www.pd-f.de/Kay Tkatzik)
Manchen Radfahrenden juckt es sicherlich schon einmal, das Lastenrad einfach auf der Fahrbahn abzustellen. Schließlich machen das die Autofahrenden ja auch, zum Beispiel auf Radwegen. Aber was die anderen vormachen, sollte man nicht einfach kopieren. Die Grundregel beim Parken von Cargobikes lautet: Verkehrsbehinderungen vermeiden und keine anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.
Fußwege nicht blockieren
Selbst große, dreirädrige Lastenräder dürfen wie Fahrräder auf Gehwegen abgestellt werden – und das ist auch die Regel. Aber: Auf Fußgänger muss dabei Rücksicht genommen werden. Das schließt auch Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator ein. Diese dürfen nicht zu gefährlichen Umwegen gezwungen werden, sondern müssen problemlos passieren können.
„Deshalb beim Abstellen auf die Gehwegbreite achten und nicht an Engstellen parken“, rät Jörg Matheis vom Cargobike-Hersteller Riese & Müller. Eine gesetzliche Regelung, was eine angemessene Gehwegbreite ist, gibt es zwar nicht, aber mindestens zwei Meter sollten es sein, um ein Cargobike vernünftig zu parken.
Auf Verkehrszeichen achten
Noch selten sind spezielle Parkflächen für Lastenradfahrerinnen und -radfahrer, obwohl seit 2020 das Ausweisen mit einem speziellen Verkehrszeichen laut Straßenverkehrsordnung möglich ist. Auf den ausgewiesenen Flächen ist ausschließlich das Parken von Cargobikes erlaubt. „Die Parkbügel sind etwas kürzer, stehen dafür weiter auseinander. So können die Räder problemlos abgestellt werden. Wenn es die speziellen Parkplätze bereits gibt, sollten die Plätze auch nur für Cargobikes genutzt werden“, erklärt Andreas Hombach vom Fahrradparksystemanbieter WSM.
Nicht nur im Verkehr, sondern auch beim Be- und Entladen und beim Parken benötigen echte Lastenräder mehr Platz als ihre Pendants, die nur zum Personentransport gedacht sind.
(Bild: www.pd-f.de/Kay Tkatzik)
Die Anzahl der ausgewiesenen Flächen ist noch äußerst gering. Außerdem kann das Verkehrszeichen lediglich auf Anordnung von Kommunen im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Wichtig wäre es zusätzlich, bei privaten Bauvorhaben, zum Beispiel von Mietshäusern und Geschäften, Parkmöglichkeiten für Lastenräder zu berücksichtigen. In den Landesbauverordnungen der einzelnen Bundesländer kommt das Wort Lastenrad jedoch aktuell nicht vor. „Hier besteht auf alle Fälle noch sehr viel Nachbesserungsbedarf“, meint Hombach.
Lieferzonen richtig nutzen
Um die Gehwege oder die Fahrbahn nicht zu blockieren, gibt es für Lastenradfahrende die Option, Be- und Entladezonen zu nutzen. „Dabei gelten die gleichen Regeln wir für Kraftfahrzeuge. Das Be- und Entladen sollte zudem möglichst zügig erfolgen“, so Henning Voss vom Spezialradvertrieb Voss. Achtung: Das Be- und Entladen bezieht sich wie bei Kraftfahrzeugen nur auf Waren und Transportgüter. Kinder oder Personen aus dem Lastenrad aussteigen zu lassen, ist bei offizieller Auslegung in einer Ladezone nicht gestattet.
Am Straßenrand nur mit Beleuchtung
Lastenräder dürfen, wie jedes andere Fahrrad auch, am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Der Zusatz in der StVO dazu lautet jedoch: Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wozu auch Fahrräder zählen, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen. „Man sollte deshalb immer eine Akku-Rückleuchte dabeihaben, um das Lastenrad verkehrsgerecht auch nachts parken zu können“, rät Sebastian Göttling vom Lichtspezialisten Busch & Müller.
Fahrerinnen und Fahrer von Lastenrädern sollten beim Abstellen ihres Gefährts immer bedenken, dass für die anderen Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Flächen genug Platz bleibt.
(Bild: www.pd-f.de/Luka Gorjup/Lux Fotowerk)
Kostenpflichtige Parkplätze sind nicht exklusiv für Autos vorgesehen. Fahrräder, insbesondere Lastenräder, dürfen ebenfalls dort geparkt werden – wenn ein Parkschein gelöst wurde. In der Praxis steht man aber schnell vor der Frage: Wo bringe ich den Parkschein am Rad an? Und wie will das Ordnungsamt eine Ordnungswidrigkeit nachweisen? Diese Fragen können im aktuellen Alltagsgebrauch noch nicht beantwortet werden. Eine Ausnahme ist aktuell Hamburg. Dort hat die Verkehrsbehörde klargestellt, dass Lastenräder kostenlos am Fahrbahnrand oder am Seitenstreifen abgestellt werden dürfen – selbst wenn für abgestellte Automobile eine Parkgebühr fällig ist.
Stand: 08.12.2025
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* Thomas Geisler ist Redakteur bei Pressedienst-Fahrrad GmbH in 37083 Göttingen, Tel. +49 551 90033770, info@pd-f.de