Für den Rückbau, die Demontage, das Recycling und die Verwertung von Windenergieanlagen gibt es jetzt erstmals einheitliche Standards. Die DIN SPEC 4866 wurde ein Jahr lang ausgearbeitet.
Viele Windenergieanlagen erreichen bald das Ende ihrer Lebensdauer und müssen nachhaltig zurückgebaut werden.
(Bild: Neowa)
Wie Geburt und Tod untrennbar miteinander verbunden sind, so haben auch Windenergieanlagen eine begrenzte „Lebensdauer“. In Deutschland steht ab 2021 eine riesige Rückbauwelle bevor; das erfordert auch jede Menge Logistikleistung. Von den rund 30.000 Anlagen, die derzeit Strom liefern, wird die Hälfte in den kommenden zehn Jahren das Ende ihrer Laufzeit erreicht haben. Aktuell gibt es aber keinen Standard und keine Norm, wie diese Windenergieanlagen demontiert beziehungsweise recycelt werden.
Rahmenbedingungen und Hilfestellung für Betreiber
Am 17. Juli ändert sich dieser Zustand: Das Deutsche Institut für Normung (DIN) veröffentlicht die DIN SPEC 4866. Das 26-seitige Dokument trägt den Titel „Nachhaltiger Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Windenergieanlagen“. Darin festgelegt sind Rahmenbedingungen für den gesamten Rückbau-Prozess – von der Planung über die Durchführung bis zur Dokumentation. Damit bietet es unter anderem den Betreibern eine erste Hilfestellung an. Der neue Branchenstandard ist in deutscher und englischer Sprache kostenfrei hier verfügbar und steht auch der europäischen Windindustrie sowie den Behörden als eine Vorlage für eigene Aktivitäten zur Verfügung.
Die DIN SPEC 4866 gibt beispielsweise Empfehlungen, wie die Baustelle gesichert werden muss und welche Qualifikationen die Arbeiter benötigen, die den Rückbau durchführen. Sie beschreibt, wie Rotorblätter, Turm und Gondel zerlegt werden sollten und welche Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind, damit keine schädlichen Stoffe in die Umwelt gelangen. Das Werk erläutert, welche Bestandteile der Windenergieanlage sich auf welche Weise verwerten lassen, wie der Rückbau dokumentiert werden muss und welche behördlichen Genehmigungen für den Rückbau in welchem Bundesland notwendig sind. Sowohl die Betreiber von Windparks als auch Abriss- und Recyclingunternehmen können sich damit künftig auf ein standardisiertes Vorgehen einigen.
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Stand vom 15.04.2021
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