Wer nach Brasilien exportiert, für den hat die siebtgrößte Volkswirtschaft der Welt seit dem 1. Februar 2016 neue Importvorschriften parat. Für Kunden, die ihre Waren auf Inka-Paletten ins Land bringen, bedeutet die Neuregelung aber keine Verschärfung der Einfuhrbestimmungen.
Auch nach Inkrafttreten der ISPM-15-Regelung in Brasilien können Waren problemlos auf Inka-Paletten ins Land eingeführt werden.
(Bild: Inka Paletten)
Allerdings sind auch Nutzer der Inka-Paletten von der erweiterten Dokumentationspflicht betroffen. Die neue Importvorschrift für Holzverpackung regelt die Umsetzung der internationalen Pflanzenschutzrichtlinie ISPM 15. Neu ist dabei die Auskunftspflicht über den Einsatz von Holzverpackung: Spediteure müssen seit Anfang Februar die entsprechende Information in das „Bill of Lading“ (B/L) aufnehmen. Diese Pflichtangabe gibt darüber Auskunft, ob eine Sendung Holzverpackung enthält und, wenn ja, ob es sich dabei um Vollholz handelt und ob dieses gemäß ISPM 15 behandelt und markiert wurde – oder ob es sich um „processed wood“ gemäß ISPM 15 handelt. Inka-Paletten aus Pressholz fallen auch in der brasilianischen Umsetzung der ISPM 15 unter letztere Kategorie. Als „madeira processada“ dürfen sie weiterhin unbehandelt und unmarkiert importiert werden. Um dies für Spediteure, Reedereien und Importagenten von Herstellerseite zu bestätigen, bietet die Inka Paletten GmbH auf ihrer Website aktualisierte Exportzertifikate für Brasilien, die Kunden herunterladen können, um ihre Exportprozesse zu vereinfachen.
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Stand vom 15.04.2021
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