Privacy ShieldNeues Datenschutzabkommen zwischen EU und USA in Kraft
Quelle: dpa
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2020 wurde die bisherige Regelung für den Datentransfer zwischen der EU und den USA durch das sogenannte Schrems-II-Urteil gekippt. Nun wurde ein Nachfolger für die Regelung festgelegt.
Das neue Abkommen soll den Datentransfer zwischen den USA und der EU rechtssicher regeln. Dafür verpflichten sich die beiden Partner zur Einhaltung der Datenschutzgrundprinzipien.
(Bild: Artcuboy - stock.adobe.com)
Drei Jahre nach dem Aus der Absprache „Privacy Shield“ ist ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA in Kraft getreten. Die USA gewährleisteten nun ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten, die aus der EU an Unternehmen in Amerika übermittelt würden, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Die neue Regelung führt demnach verbindliche Garantien ein, um die vom zuvor vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geäußerten Bedenken auszuräumen.
Der EuGH hatte den „Privacy Shield“ für die Übermittlung von Daten aus Europa über den Atlantik im Juli 2020 mit der Begründung gekippt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche. Die Richter bemängelten vor allem die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern. Für Unternehmen war durch das EuGH-Urteil große Rechtsunsicherheit beim Datentransfer zwischen den USA und der EU entstanden. Der „Privacy Shield“ war 2016 entstanden, nachdem auch die Vorgänger-Regelung „Safe Harbor“ vom EuGH gekippt worden war.
Rechtssicherheit für datengetriebene Geschäftsmodelle
Künftig dürfen US-Geheimdienste auf die Daten nur dann zugreifen, wenn es notwendig und verhältnismäßig sei, hieß es seitens der EU-Kommission. Außerdem soll ein Gericht zur Überprüfung des Datenschutzes eingerichtet werden. „Der neue EU-US-Datenschutzrahmen wird sichere Datenströme für Europäer gewährleisten und Rechtssicherheit für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks schaffen“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Der Verband der Internetwirtschaft Eco begrüßt das neue Abkommen. „Für die deutsche Wirtschaft, insbesondere für viele kleine und mittelständische Unternehmen, bildet ein rechtssicherer Datenaustausch auf internationaler Ebene die Basis ihrer datengetriebenen Geschäftsmodelle“, sagt Eco-Geschäftsführer Alexander Rabe. Es bleibe jedoch noch abzuwarten, ob die vorgenommenen Regelungen auch vor Gericht Bestand haben werden.
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Stand vom 15.04.2021
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