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Dritte Perspektive: Welche Bedeutung die bisherigen Ausführungen haben, zeigt der folgende Praxisfall, der sich so in Norddeutschland abgespielt hat. Ein Lagerhalter war für einen japanischen Hersteller von Unterhaltungselektronik unter anderem als Lagerhalter verantwortlich tätig. Es kam, wie es unter den gegebenen Umständen kommen musste: Aufgrund eines Einbruchdiebstahls im Lager wurden in einer Nacht von Sonntag auf Montag elektronische Produkte (TV und andere) im Wert von gut 500000 Euro gestohlen. Der ebenfalls entwendete Lkw wurde einige Tage später im Hamburger Umland – leer natürlich – wieder aufgefunden. Die Täter konnten im Übrigen bis heute nicht ermittelt werden.
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