Elektronische Zollabfertigung Pflichttermin 1. Juli für Atlas-Ausfuhr steht

Redakteur: Claudia Otto

Die von der EU-Kommission verschobene Einführung der elektronischen Vorabanmeldung für Im- und Exporte auf den 1. Januar 2011 ändert nichts an der obligatorischen Einführung des Automated Export System (AES) zum 1. Juli 2009. Darauf weist die Zollsoftwarespezialistin Kewill hin, weil die am 2. April erfolgte Verschiebung der summarischen Vorabanmeldung in der Praxis alle Beteiligten verunsichert hat.

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„Entgegen aktuell kursierender Gerüchte müssen Ausfuhranmeldungen wie vorgesehen ab Mitte dieses Jahres EU-weit elektronisch abgegeben werden,“ betont Kewill-Zollsoftwareexperte Wolfgang Schwab. „Alle Firmen in Deutschland müssen ab dem 1. Juli 2009 ihre Ausfuhranmeldung elektronisch durchführen“, bestätigt Andreas Offermann, Solution Manager SAP BusinessObjects Global Trade Services, SAP AG.

Nur noch bei Systemausfällen ist es dann erlaubt, auf das Papierformular als Behelfmittel auszuweichen (Notfallkonzept), wie das Softwarehaus-AEB verkündet. Damit haben exportierende Unternehmen noch knapp einen Monat Zeit, um auf das elektronische Ausfuhrverfahren umzustellen.

Nur die Vorausanmeldung auf 1. Januar 2011 verschoben

Das Missverständnis um eine Verschiebung der Atlas-Pflicht beruht laut AEB auf den ähnlich klingenden Begriffen. Denn abgesehen von der elektronischen Ausfuhranmeldung gibt es die neu eingeführten summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldungen. Für letztere wurde nun mittels einer EG-Verordnung eine Übergangsfrist bis Ende 2010 gewährt.

Das bedeute für Importeure: Die Pflicht, bereits vor Eintreffen der Ware, eine summarische Eingangsmeldung abzugeben, wurde auf 2011 verschoben. Für Exporteure in Deutschland gilt jedoch: Da der deutsche Zoll die Datenfelder für die summarische Ausgangsanmeldung bereits in Atlas-Ausfuhr integriert hat, sind die Unternehmen ab Juli 2009 verpflichtet, diese Angaben zu machen.

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