Digitalisierung Vom 2D-Code zum digitalen Produktpass
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Ab spätestens 2030 sollen Produkte in der EU eine digitale Identität tragen: Der „Digital Product Passport“ (DDP) wird für viele Branchen zur Pflicht. Möglich wird diese neue Form der Transparenz erst durch den weltweiten Umstieg auf GS1-2D-Codes. In Europa werden so Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft zunehmend zur gesetzlichen Pflicht und sind längst nicht mehr nur freiwillige Ziele.
Mit der EU-Verordnung über umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) – erlassen vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU (auf Vorschlag der Europäischen Kommission) – werden Hersteller für bestimmte Produktgruppen in absehbarer Zeit verpflichtet, detaillierte, standardisierte Produktdaten digital bereitzustellen. Ziel der Verordnung ist es, Produkte auf dem EU-Markt langlebiger, reparierbarer und ressourceneffizienter zu machen und sie über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg besser nachvollziehbar und rückverfolgbar zu gestalten.
Der Digital Product Passport (DPP)
Im Zentrum dieses neuen Rahmens steht der Digital Product Passport (DPP). Das Ziel dahinter: Transparenz schaffen, indem wesentliche Informationen zu Zusammensetzung, Herkunft, Reparierbarkeit und Umweltbilanz eines Produkts dokumentiert werden. Behörden, Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dadurch leichter beurteilen können, wie nachhaltig ein Produkt tatsächlich ist – und auf dieser Basis fundiertere Entscheidungen treffen.
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