Neu definieren! ZVEI ist für umfassende Reform der DSGVO

Quelle: Pressemitteilung des ZVEI Lesedauer: 2 min

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Das kategorische Verbotsprinzip der DSGVO passt in seiner jetzigen Form nicht mehr zu einer modernen, datengetriebenen Wirtschaft, wie der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI bemängelt.

Seit 2018 existiert das Verbotsprinzip der Datenschutzgrundverordnung der EU. Nach fünf Jahren aber, wirft der ZVEI ein, sollte man mal über eine umfassende Gesetzesreform nachdenken. Hier erklärt der Verein, warum er dieser Meinung ist ...
Seit 2018 existiert das Verbotsprinzip der Datenschutzgrundverordnung der EU. Nach fünf Jahren aber, wirft der ZVEI ein, sollte man mal über eine umfassende Gesetzesreform nachdenken. Hier erklärt der Verein, warum er dieser Meinung ist ...
(Bild: EU)

Dass die jetzige Form der DSGVO überholt ist, gilt nach Ansicht des ZVEI insbesondere im Zusammenhang mit dem zukünftigen EU-„Data Act“. „Der Data Act soll die Datenverarbeitung und den -austausch ja eigentlich beschleunigen“, kommentiert Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die genau vor fünf Jahren Geltung erlangte. Mit selbiger sollte ja der Schutz personenbezogener Daten sowie das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt werden. Zudem sollten ungleiche Wettbewerbsbedingungen aufgelöst und ein datenschutzrechtliches Level Playing Field für alle EU-Marktteilnehmer geschaffen werden, ruft der Verein in Erinnerung.

In der praktischen Anwendung wird die DSGVO dem Ziel, einheitliche datenschutzrechtliche Regulierungen und mehr Rechtssicherheit in der EU zu etablieren, allerdings nicht in vollem Umfang gerecht, wie die Experten heute resümieren.

Das fordert der ZVEI angesichts der „angestaubten“ DSGVO-Modalitäten

Nicht zuletzt deshalb fordert der ZVEI eine grundlegende Gesetzesreform, um die bestehende Rechtsunsicherheiten aufzulösen und Innovationshemmnisse für Unternehmen abzubauen. Vor allem im Bereich des internationalen Datentransfers müsse endlich Rechtssicherheit geschaffen werden. „Gerichtsfeste Angemessenheitsbeschlüsse mit Nicht-EU-Staaten und die Nutzung von verbindlichen internen Datenschutzvorschriften – sogenannten Binding Corporate Rules (BCR), für Unternehmen – müssen ermöglicht werden“, wie Weber fordert. Darüber wünscht man eindeutigere Regelungen, die die Nutzung von Daten durch Anonymisierung personenbezogener Daten stärker unterstützen – etwa in Form von gesetzlichen Definitionen und mehr Optionen bei der Verarbeitung pseudonymisierter Daten. Speziell für Bereiche mit einem hohen Datenaustausch wie in der Medizintechnik oder dem Energiebereich mit Smart Metern würde das einen echten Mehrwert bedeuten.

Schwächen bei der schnellen Durchsetzung von Entscheidungen sind zu eliminieren

Für die datengetriebene Elektro- und Digitalindustrie sind der Austausch und die Nutzung von Daten nicht zuletzt essenziell, um neue Technologien in den Markt einführen zu können, wie es weiter heißt. Weber appelliert mit Blick auf Schwächen bei der Durchsetzbarkeit der DSGVO: „Die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden muss grundsätzlich verbessert und effizienter gestaltet werden, um Verfahren zu beschleunigen.“ Nur so könne man Entscheidungen auch schnell genug in die Praxis überführen.

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