Fehler passieren – privat wie beruflich. Führungskräfte können, unabhängig von Betriebsgröße und Branche, für ihre Fehler zur Rechenschaft gezogen werden. Nicht nur Topmanager, sondern auch leitende Angestellte oder Supply-Chain-Manager können ihr persönliches Vermögen aber mit einer D&O-Versicherung schützen.
Unabhängig von der Unternehmensgröße können Führungskräfte für ihre Fehler zur Rechenschaft gezogen werden. Dagegen hilft eine Directors-&-Officers-(D&O-)Versicherung.
(Bild: iStock/Wavebreakmedia)
Der Begriff „D&O“ bedeutet nichts anderes als „Directors & Officers“ und weist schon im Namen auf den besonderen Charakter von Versicherungen mit dieser Bezeichnung hin: Es handelt sich um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Auch Chefs kleiner und mittlere Betriebe (KMU) müssen für berufliche Fehler und Fehleinschätzungen unter Umständen mit ihrem Privatvermögen haften. Weil Funktionsträger in höheren Positionen in der Regel enorme Verantwortung tragen und komplexe Prozesse sowie betriebliche Zusammenhänge steuern, ist ihr Risiko, Fehlentscheidungen zu treffen, naturgemäß deutlich höher als bei „normalen“ Mitarbeitenden. Dabei ist es unerheblich, ob sie bei einem inhabergeführten Unternehmen, einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH arbeiten.
Schadenersatzforderungen können schnell in die Millionen gehen und unter Umständen zu einer Privatinsolvenz führen.
Michael Staschik, Leiter Geschäftsfeld SHU Firmenindividual bei der Nürnberger Versicherung
Im Fehlerfall haften muss jemand, der in einem Unternehmen die Verantwortung für eine bestimmte Tätigkeit übernimmt: eine falsche Standort- oder Produktionsentscheidung, Fehlkalkulationen, ungünstige Vertragsabschlüsse oder Formfehler oder das Übersehen von Fehlern der Mitarbeitenden. Dann spricht man von der sogenannten Innenhaftung. Fehler mit teils gravierenden Folgen können aber auch Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden, Lieferanten oder Behörden treffen – dann ist von sogenannter Außenhaftung die Rede. Das sei aber nach Aussage von Michael Staschik deutlich seltener der Fall.
Ausgedehnter Versicherungsschutz
Sollte ein Unternehmen also keine D&O-Versicherung für seine Führungskräfte abgeschlossen haben, können diese selbst eine persönliche D&O-Versicherung abschließen. „Das kann zum Beispiel bei komplexen Konzernstrukturen sinnvoll sein“, sagt Staschik. Es gebe sogar Policen, die Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Betreuer, Pfleger und Erben mit einschließen. All diesen Versicherungen ist aber eines gemein: Schäden durch vorsätzliches Handeln und wissentliche Pflichtverletzungen sind von der Haftung ausgeschlossen. (bm)
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Stand vom 15.04.2021
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