Zeiterfassungs-Hick-Hack Klares Urteil! Arbeitgeber sind zur Zeiterfassung verpflichtet

Quelle: Pressemitteilung von SD Workx

Die Vertrauenszeit, ja sogar das Homeoffice stehen auf dem Prüfstand. Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich entschieden, dass die Arbeitszeiten von Angestellten erfasst werden müssen. Und nun?

Kommt die Stechuhr zurück? Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt. Damit rückt die Art und Weise der Zeiterfassung in Deutschlands Unternehmen wieder in den Fokus und wirft Fragen auf, wie es weitergehen soll.
Kommt die Stechuhr zurück? Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt. Damit rückt die Art und Weise der Zeiterfassung in Deutschlands Unternehmen wieder in den Fokus und wirft Fragen auf, wie es weitergehen soll.
(Bild: SD Workx)

Workation, Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit sind Begriffe, die in den vergangenen Jahren die Arbeitskultur vieler deutscher Unternehmen geprägt haben. Eine geregelte Arbeitszeiterfassung oder Stechuhr im Büro suchte man deshalb oft vergebens. Das könnte sich nun durch ein Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts ändern. Denn während die Ampelkoalition noch debattiert, ist das Bundesarbeitsgericht vorgeprescht und hat gestern entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Angestellten zu erfassen. Inken Galler, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, begründete die Entscheidung mit dem sogenannten Stechuhrurteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019. Experten rechnen aber schon jetzt mit weitreichenden Änderungen für deutsche Unternehmer.

Jetzt lieber ein Zeiterfassungssystem einführen

Als Anbieter von Personallösungen kenne SD Worx allerdings die Herausforderungen, vor die Unternehmen durch kurzfristige rechtliche Änderungen gestellt werden können. Im Zusammenhang mit so einem Urteil ergeben sich zum Beispiel in erster Linie viele Fragen und Unsicherheiten für die Arbeitgeber. Und die konkrete Umsetzung der EuGH-Vorgaben von 2019 stehe zurzeit noch aus, weshalb bisher unklar bleibe, wie und in welchem Umfang diese in Deutschland Anwendung finden würden. Eine Unsicherheit, die besonders für Mitarbeiter, die das Homeoffice bevorzugen, zum Problem werden kann.

Sven Appelt, Head of Consulting 3rd Party bei SD Worx, empfiehlt Unternehmen deshalb schon heute, sich über den Einsatz eines Zeiterfassungssystems Gedanken zu machen: „Unternehmen sollten kurzfristig prüfen, was den eigenen Vorstellungen am besten entspricht und damit beginnen, Arbeitszeiten zu dokumentieren. Für den Anfang kann das schon mit bestehenden Mitteln wie den MS-Office-Anwendungen einfach umgesetzt werden.“ Je nach Größe des Unternehmens und Komplexität des Ganzen, könnten auch Systeme zur Arbeitszeiterfassung innerhalb weniger Wochen eingeführt werden. Damit zeige man als Führungskraft seinen Angestellten, dass eine Arbeitszeiterfassung nicht zwingend eine Rückkehr ins Büro bedeuten müsse, denn es gebe das verhindernde Softwaresysteme und andere Optionen.

Handlungsbedarf betrifft nicht nur die Zeiterfassung

Auch über die Arbeitszeiterfassung hinaus sieht der Experte Appelt aber konkreten Handlungsbedarf: „Denn unabhängig vom aktuellen Urteil besteht für Arbeitgeber, Führungskräfte und Mitarbeiter die Pflicht, sich auch ohne Zeiterfassung an die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit zu halten.“ Dazu gehöre beispielsweise die Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten. Zudem sei jetzt ein guter Zeitpunkt für Unternehmen, die betrieblichen Vereinbarungen und Arbeitsverträge auf rechtliche Vollständigkeit zu prüfen. Jetzt also handeln, denn das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat der Umsetzung der EuGH-Vorgabe von 2019 neue Relevanz verliehen.

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