Straßengüterverkehr Neue EU-Regeln für Lkw-Fahrer gelten ab sofort

Redakteur: Gary Huck

Das Mobilitätspaket I der EU ist seit dem 20. August 2020 in Kraft. Manche der Vorschriften müssen sofort umgesetzt werden, andere erst nach 18 Monaten.

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In Zukunft dürfen Lkw-Fahrer in EU-Staaten ihr Wochende nicht mehr im Führerhaus verbringen.
In Zukunft dürfen Lkw-Fahrer in EU-Staaten ihr Wochende nicht mehr im Führerhaus verbringen.
(Bild: Nigel Tadyanehondo)

Am 20. August 2020 sind neue EU-Vorschriften, die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern betreffend, in Kraft getreten. Die in dem Mobilitätspaket enthaltenen Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten müssen bereits ab dem 20. August umgesetzt werden. Speditionen müssen laut Europäischer Kommission ab sofort ihre Dienstpläne so aufstellen, dass Fahrer im internationalen Güterverkehr ihre Wochenenden nicht im Führerhaus, sondern zu Hause verbringen. Wird diese Pause nicht zu Hause verbracht, müsse das Unternemen für die Kosten der Unterbringung aufkommen.

Alle anderen Rechtsakte des Beschlusses müssen erst 18 Monate nachdem er in Kraft getreten ist, umgesetzt werden. Dazu zählt unter anderem auch die Vorgabe, dass Fahrzeuge alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren müssen. Diese und eine weitere Maßnahme die Kabotage-Beförderung betreffend werden nachträglich noch durch die EU-Kommission geprüft. Ob sie Teil des Vorschriftenpakets bleiben oder nicht soll noch in diesem Jahr entschieden werden.

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