Inventur Schraubengroßhändler macht Schluss mit Erbsenzählen

Autor / Redakteur: Jörg Ökonomou / Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein

Regelmäßige Inventur ist Pflicht. Je umfangreicher die Lagerhaltung, desto größer aber der Personalbedarf, um alle Posten zu dokumentieren. Besonders viele Arbeitsstunden müssen die Anbieter sehr kleiner Produkte einkalkulieren. Max Mothes stellte auf die Methode der Stichprobeninventur um und verringerte damit den Inventuraufwand um das 333-Fache.

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Für den Schraubengroßhändler Max Mothes war das Umstellen der Inventur auf das Stichprobenverfahren eine naheliegende Lösung, Geld zu sparen.
Für den Schraubengroßhändler Max Mothes war das Umstellen der Inventur auf das Stichprobenverfahren eine naheliegende Lösung, Geld zu sparen.
(Bild: Max Mothes)

Der Name Max Mothes bedeutet für viele Kunden aus dem Handwerk und dem produzierenden Gewerbe die letzte Rettung auf der Suche nach passender Verbindungstechnik. Das Unternehmen hält einen außergewöhnlich großen Bestand vor. Spezialartikel werden aus eigener Fertigung geliefert. Dadurch kann praktisch jede benötigte Schraube angeboten werden. Im Lager bevorratet das Unternehmen 90.000 Artikel im Gesamtwert von 15 Mio. Euro. Dafür stehen auf einer Fläche von 12.000 m² in vier Hallen 42.000 Fachbodenregalfächer und 15.000 Palettenstellplätze zur Verfügung. Verwaltet wird diese Vielfalt durch das System Navision von Microsoft.

Per Stichprobe von 90.000 auf 836 Artikel bei der Inventur kommen

Eine Vollinventur, wie sie in der Vergangenheit regelmäßig durchgeführt wurde, dauert bei Max Mothes 20 Tage und beschäftigt 200 Mitarbeiter. Die Stichprobeninventur ist 2012 im Unternehmen eingeführt worden. Den Anstoß für diese Umstellung gab Logistikleiter Michael Weber. Als er im November 2011 bei Max Mothes anfing, machte er sich auf die Suche nach Einsparpotenzialen. Das Umstellen der Inventur auf das Stichprobenverfahren war für ihn sehr naheliegend.

Hintergrund ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen die Bestandsaufnahme wesentlich vereinfacht: § 241 des Handelsgesetzbuchs (HGB) erlaubt bereits seit 1977 das Durchführen von Stichprobeninventuren. Grundlage dafür ist das bekannte Phänomen, dass etwa 20 % aller Lagerpositionen 60 bis 95 % des Lagerwertes repräsentieren. Bei der Aufstellung des Inventars darf der Bestand demnach auch mithilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden auf Grund von Stichproben ermittelt werden.

Voraussetzung ist, dass die verwendeten Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und die Qualität des so aufgestellten Inventars dem Aussagewert einer körperlichen Bestandsaufnahme gleichkommt. Durch diese Regel können Unternehmen ihren Inventuraufwand um bis zu 95 % reduzieren.

Stichprobeninventur erfordert nur wenige Voraussetzungen

Die Stichprobeninventur erfordert nur wenige betriebliche Voraussetzungen: Das Unternehmen muss ein IT-basiertes, zuverlässiges Lagerbestandsführungs-System einsetzen, das Lager muss mindestens 1000 Positionen umfassen und die Differenzen zwischen Buch- und Zählwerten müssen innerhalb der zulässigen Grenzen liegen.

In diesem Punkt war Michael Weber zunächst sehr skeptisch. Dafür gibt es gute Gründe: An einem zuvor aufgelösten zweiten Lagerstandort von Max Mothes waren bei vielen Positionen Überbestände aufgedeckt worden. Für den Logistikleiter war das ein weiterer Beweis dafür, dass sich bei Vollinventuren viele Zählfehler einschleichen.

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