Telematik Tachographengeneration bringt Fernübertragung

Autor / Redakteur: Ralf Forcher / Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein

Die neue Generation digitaler Tachographen ist im Anmarsch. Ausgestattet ist sie mit einer eigens für den Fernzugriff definierten Schnittstelle. Diese eröffnet in Verbindung mit Telematiksystemen die Möglichkeit, den Prozess des Fahrerkarten- und Massenspeicher-Auslesens automatisiert durchzuführen, ohne dass noch ein physischer Zugriff auf die Fahrzeuge erforderlich ist.

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Die gesetzlichen Anforderungen nach der EU-Verordnung 561/06 sowie 3821/85 Anm. 1B und die EU-Richtlinien 15/02, § 2 FPersV verlangen, spätestens alle drei Monate die Daten des Gerätespeichers des digitalen Tachographen auszulesen und für 12, 24 oder 36 Monate — je nach nationalem Recht – zu speichern. Das Gesetz dient vor allem dem Nachweis von Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten im Fernverkehr.

Um der Gesetzesvorschrift Folge zu leisten, mussten in der Vergangenheit alle Fahrzeuge eines Fuhrparks extra in die Unternehmenszentrale gesteuert werden. Diese Einschränkung war dadurch begründet, dass der digitale Tachograph bisher eine Datenübertragung des Massenspeichers nur mit gesteckter Unternehmerkarte ermöglichte, welche im Unternehmen zu verbleiben hat. Ärgerlich für die Disposition, da hohe administrative Aufwände nicht ausblieben und unnötige Fahrten anfielen.

Die Unternehmerkarte dem Fahrer mitzugeben, um ihn den Download von unterwegs durchführen zu lassen, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Fahrer hätten so die Möglichkeit, Fahr- und Arbeitszeiten von anderen Personen, die das Fahrzeug gefahren sind, auszulesen, was datenschutzrechtlich bedenklich ist.

In einer im Juni 2007 von dem Telematikunternehmen Daimler Fleetboard initiierten Marktforschungsstudie wurden 50 Entscheider in Unternehmen dazu befragt, welche Anforderungen ein praktikables und effizientes Tachomanagement erfüllen sollte. Die Kriterien „automatisierter Download“, „Massenspeicher-Auslesen ohne Unternehmerkarte im Lkw“, „Anzeige der Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten“ sowie „Datenspeicherung inklusive Back-up“ wurden als am wichtigsten erachtet. Mit diesen Eigenschaften könnte man den Einsatz des Fahrers optimieren, die Gesetzesauflagen bezüglich digitaler Tachographen erfüllen und die Lohn- und Spesenabrechnung erheblich vereinfachen. Und das Ganze bei deutlich reduzierten Kosten.

Daten können automatisiert ausgelesen werden

Dank moderner Telematik-Technik werden die Wünsche einer ganzen Branche bald erfüllt: Die neue Generation digitaler Tachographen ab 2009 verfügt endlich über die lang erhoffte Schnittstelle zum Herunterladen der Daten aus dem Massenspeicher durch Telematiksysteme. Damit können Lenk- und Arbeitszeiten, zurückgelegte Kilometer oder Geschwindigkeit permanent aus dem Massenspeicher automatisiert — ohne Unternehmerkarte im Fahrzeug – ausgelesen werden. Fleetboard entwickelte eine Fernauthentifizierung für den digitalen Tachographen. Ideal für Flotten, die im Fernverkehr in Europa und darüber hinaus tätig sind.

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