Logistik aus der Luft Amazon plant fliegende Warenhaus-Luftschiffe über Großstädten
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Aus schwebenden Warenhäusern, die über den Städten am Himmel hängen, will Amazon künftig seine Kunden beliefern. Das geht aus einem jüngst bekannt gewordenem Patent-Antrag des Online-Versandriesen hervor. Die Zustellung der Waren übernehmen dann von dort ausgesendete Drohnen.

Der Onlineversandhändler Amazon war schon häufiger Vorreiter neuer Ideen. Das US-Unternehmen mit über 100 Milliarden Dollar Umsatz und weltweit gut 300.000 Beschäftigten testet unbemannte Auslieferdrohnen und kauft sich derzeit eine eigene Frachtflugzeugflotte für seine Logistik zusammen. Nun hat Amazon ein Patent für schwebende Warenhaus-Luftschiffe angemeldet, von denen Drohnen für ihre Lieferungen aus dem Himmel herabschweben.
Als Erste auf das auf April 2016 datierte US-Patent (US 9.305.280 B1) wurde die New Yorker Tech-Journalistin Zoe Leavitt aufmerksam, die ihre Entdeckung als "Todesstern des eCommerce" auf Twitter ankündigte. In der Patentanmeldung umschreibt Amazon diese als Lagerplätze dienenden Luftschiffe als „airborne fulfillment centers“ („von der Luft ausgehende Erfüllungszentren“). Wie aus den beiliegenden Zeichnungen hervorgeht, könnte dies vorzugsweise etwa ein Luftschiff sein. Diese sollen dementsprechend 13 Kilometer über der Lieferregion schweben – leicht oberhalb der sonst von Passagierflugzeugen genutzten Reiseflughöhe.
I just unearthed the Death Star of #ecommerce via @cbinsights... AMZN patent for airborne warehouses at 45K ft spitting out delivery drones pic.twitter.com/qEz2ilUtJP
— Zoe Leavitt (@zoe_leavitt) 28. Dezember 2016
Die eigentliche Auslieferung der Waren soll mittels Drohnen erfolgen. Unter Ausnutzung der Schwerkraft beim Sinkflug sollen diese weniger Energie benötigen als für reine Boden-zu-Boden-Lieferungen. Nach zugestellter Lieferung sollen die Drohnen nicht wieder zum Luftschiff aufsteigen, sondern statt dessen das nächstgelegene Amazon-Logistikzentrum ansteuern.
Für die entsprechenden Drohnenkonzepte liegen hierbei unterschiedliche Vorschläge im Patentantrag vor. So könnten die Drohnen extra mit kleinen Flügeln für den Segelflug ausgestattet sein. Auch eine Kombination aus starren Flügeln und zwei zusätzlichen Propellern wäre denkbar.
Das schwebende Warenhaus selbst soll wiederum durch kleinere, wie Warenaufzüge dienende Luftschiffe aufgefüllt oder durch andere Drohnen mit Waren oder Energie versorgt werden. Entsprechend wäre auch der Transport von Arbeitskräften in die fliegenden Lager denkbar.
Die Bestellung samt Auslieferung aus dem Warenhaus-Luftschiff soll nach Plan komplett computergesteuert erfolgen. Die Luftschiffe werden über Gebieten mit großer Nachfrage positioniert. Ein Konsument bestellt per Internet einen Artikel, der anschließend umgehend aus großer Höhe direkt zugestellt wird. Ein weiteres augeführtes Beispiel wären Lieferdienste bei zeitlich begrenzten Großveranstaltungen, bei denen in kurzer Zeit eine große Zahl einiger weniger Produkte benötigt werden. Zudem könnte das Luftschiff für solche Events auch niedriger fliegen, beispielsweise wird eine Flughöhe von 600 Metern zu Promotionzwecken angegeben.
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