Sicherheitsklebebänder Sicherheitsklebebänder schützen Luftfracht vor Manipulationen
Unternehmen, die ihre Produkte über das weltweite Luftfracht-Netzwerk verschicken, sind durch EU-Richtlinien verpflichtet, nur „sichere“ Fracht zu verladen. „Bekannte Versender“ hingegen können sich zeitaufwendige Sicherheitskontrollen am Flughafen ersparen. Klebebänder spielen dabei eine wichtige Rolle.
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Seit Mitte 2010 gibt eine Verordnung des Europäischen Parlaments neue Rahmenbedingungen vor, wie Unternehmen ihre Luftfracht in der zivilen Luftfahrt abzuwickeln haben. Danach darf nur noch Luftfracht mit dem Status „sicher“ in dafür vorgesehene Flugzeuge verladen werden. Unternehmen, die entsprechende zeitaufwendige und kostspielige Sicherheitskontrollen am Flughafen umgehen wollen, können vom Luftfahrt-Bundesamt den Status eines „bekannten Versenders“ erhalten. Dafür müssen sie unter anderem gewährleisten, dass die identifizierbare Luftfracht bei Produktion, Verpackung, Lagerung und Versand vor unbefugtem Eingriff oder Manipulation geschützt ist. Tesa Scribos bietet ein breites Spektrum an Sicherheitsklebebändern und -etiketten unter dem Namen Tesa Security-Seal an, die genau diese Anforderungen erfüllen.
Zertifizierter „bekannter Versender“
Bis Ende März 2013 gilt für Unternehmen noch eine Übergangsfrist, ab dann muss „unsichere“ Luftfracht durch reglementierte Beauftragte oder das Luftfahrtunternehmen nach den Eigenschaften der zu prüfenden Luftfracht kontrolliert werden, wie beispielsweise Dichte oder Größe des Materials. Diese Sicherheitskontrollen sind sehr zeitaufwendig, wodurch bei dringenden und kurzfristigen Lieferungen nicht nur der Flug verpasst werden kann – es entstehen auch höhere Kosten. Außerdem erfüllt das Aus-, Ein- und Umpacken der Luftfracht durch Kontrolleure möglicherweise nicht die Vorschriften des Versenders oder Kunden hinsichtlich der Qualitätsvorgaben.
Um diesen aufwendigen Prozess zu umgehen, haben Unternehmen die Möglichkeit, sich beim Luftfahrt-Bundesamt als „bekannter Versender“ zertifizieren zu lassen. Unternehmen gewährleisten dann eigenverantwortlich, dass die identifizierbare Luftfracht an ihrem Betriebsstandort oder auf ihrem Betriebsgelände ausreichend vor unbefugtem Zugriff und Manipulationen geschützt wird. Somit muss die Luftfracht des bekannten Versenders keiner erneuten Sicherheitskontrolle unterzogen werden, sondern kann jedem Unternehmen, das den Status als reglementierter Beauftragter besitzt, sofort „sicher“ übergeben werden. Um diesen Status zu erlangen, müssen sich Unternehmen in Deutschland als behördlich bekannter Versender zertifizieren lassen.
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